Eine Expertengruppe aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, bestehend aus:
– Ärzten;
– Mathematikern und Statistik-Experten;
– Juristen
hat über Monate hinweg alle offiziell verfügbaren Daten aller europäischen Länder ausgewertet. Dabei haben sie (für ein lösungsorientiertes Vorgehen) wesentliche Erkenntnisse gewonnen und diese mit weiterführenden Empfehlungen an diverse Entscheidungsträger von Bund und Kantonen weitergeleitet. Das Dokument hat einen Umfang von 64 Seiten und ist eine der besten Lagedarstellungen im deutschen Sprachraum.
Zusammenfassung
Teil A
1.) Die rein Test-basierten„Fallzahlen“ sind für sich alleingenommen selbst gemäss aktuellster Empfehlung der WHO vollkommen untauglich als Entscheidungsgrundlage für irgendwelche Massnahmen. (Erforderlich wäre ein Normierung des PCR-Tests bzgl. aller techn. relevanter Parameter; Ausschluss von Mehrfachzählungen; in allen Fällen jeweils eine klinische Diagnose, unter Berücksichtigung der jeweiligen Krankengeschichte etc.)
2.) Die Verankerung des sog. „R-Wertes“ in der Verordnung „Besondere Lage“ als unmittelbar massgebende Entscheidungsgrundlage für Verschärfung oder Lockerung von Massnahmen ist mit den Gesetzen der Wissenschaft und mit dem Verfassungsprinzip der Rechtsstaatlichkeit in keiner Weise vereinbar. Es handelt sich um ein Schulbuchbeispiel reiner Staatswillkür.
Teil B:
3.) In keiner Altersgruppe besteht eine signifikante Übersterblichkeit im Jahresvergleich und unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums.
4.) Die Auswertung der Daten von rund 20 europäischen Ländern lässt einen Zusammenhang erkennen (Korrelation) zwischen Dauer und Schärfe freiheitsbeschränkender Massnahmen einerseits und dem auffälligen Sterbegeschehen ab Ende Oktober andererseits: Je stärker und je länger die (alten!) Menschen seit März 2020 in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurden, desto auffälliger das Sterbegeschehen ebendieser Bevölkerungsgruppe im Spätherbst 2020. Dabei spielen auch gewisse länderspezifische oder regionale Faktoren eine Rolle (welche noch nicht im Detail ausgewertet werden konnten).
Teil C:
5.) Das aktuelle Problem in den CH Spitälern hat seinen Grund nicht in der Infrastruktur (ausreichend vorhanden!). Das Problem besteht darin, dass unter dem Regime Corona erstmals in der Geschichte der Schweiz ein signifikanter Anteil von Hausärzten seinen sonst üblichen Beitrag zur rechtzeitigen Behandlung der betroffenen Patienten nicht leistet. Damit landen Menschen im Spital und in einem schwierigen Gesundheitszustand, welche bei sonst üblichen Behandlungsmöglichkeiten sich dank frühzeitiger Diagnose und Behandlung weitgehend zuhause hätten auskurieren können.
Die Autoren des Papiers wollen erreichen, dass die massgebenden Entscheidungsträger von diesen nachprüfbaren und entscheidungsrelevanten Tatsachen endlich Kenntnis nehmen, damit vermeidbares Leiden beendet wird.
Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen ist nicht weniger als dies:
Alle freiheitsbeschränkenden Massnahmen müssen aufgrund ihrer kontraproduktiven Wirkung umgehend beendet werden; das „Problem Corona“ kann und muss mit den bestehenden Möglichkeiten unseres Gesundheitssystems bewältigt werden (allenfalls mit staatlichen Zuschüssen). Ganzheitliche Förderung und Stärkung der Gesundheit sind wesentliche Schlüsselfaktoren im Umgang mit Corona.
Corona rechtfertigt in keiner Weise ein auf Dauer ausgerichtetes Festschreiben massiver Eingriffe in die persönliche Freiheit der Menschen und in das öffentliche Leben; Corona rechtfertigt nicht das dauerhafte Ausserkraftsetzen wesentlicher demokratischer Mitwirkungsrechte und rechtsstaatlicher Funktionen.