Die wissenschaftliche Grundlage der kantonalen Maskenpflichten ist dürftig. Die PCR-Tests messen keinen Krankheitserreger, sondern nur vermutete Virenbruchstücke. Diese sind in derart geringen Mengen vorhanden, dass sie mit einem besonderen Verfahren vervielfältigt werden müssen, um überhaupt gemessen werden zu können.
Deshalb stehen die «Fallzahlen» in keinem Verhältnis mit dem beobachteten Krankheitsgeschehen und dürfen auch nicht als Begründung für Massnahmen gegenüber der gesamten Bevölkerung herangezogen werden.
Die Plattform «wirklagenan.org» von Benedict Schweizer organisiert eine Sammelbeschwerde gegen die kantonale Maskenpflicht in Geschäften.
Im Vordergrund stehen die Kantone Zürich (wo die Beschwerdefrist dieses Wochenende abläuft) und der Kanton Solothurn, wo sie am 13. September endet.
Während bei einem Individualantrag die Verfahrenskosten und das Prozessrisiko von einem einzelnen Menschen getragen werden müssen, verteilen sie sich bei einer Sammelbeschwerde auf mehrere Schultern.
wirklagenan.org sucht pro Kanton mindestens zehn Antragsteller, die eine kollektive Beschwerde mit 50 bis hundert Franken mittragen. Für die weiteren Kosten kommen wirklagenan.org und seine übrigen Spender auf.
Weitere Informationen: https://wirklagenan.org/Klagen/Kantonsbeschwerden/