Der Finanzwissenschaftler Prof. Stefan Homburg hat sich in einem Video ausführlich mit den weitgehend entschwärzten RKI-Protokollen beschäftigt. Bei näherer Betrachtung der 2.500 veröffentlichten Seiten kommt noch mehr Haarsträubendes ans Licht.
Die Protokolle zeichnen ein Bild davon, wie das Robert Koch-Institut auf politische Anweisung hin die Bevölkerung während der «Pandemie» durch falsche oder unvollständige Informationen absichtlich getäuscht hat. Der Schutz der Gesundheit spielte bei Corona-Maßnahmen und «Impfungen» keine Rolle. Menschen wurden als Versuchskaninchen missbraucht.
Die erste Seite des Krisenstab-Protokolls, die Homburg erwähnt, stammt vom 19. März 2021 und es geht um den AstraZeneca-Impfstoff, der erst vor kurzem aufgrund einer Sammelklage wegen Nebenwirkungen vom Markt genommen wurde. (Anm. d. Red.: Erläuternde Hinweise in den RKI-Texten wurden von Prof. Homburg oder uns in eckige Klammern gesetzt). Dort ist zu lesen:
- AstraZeneca: viel Aufregung generell
- Jetzt 12 Fälle mit Sinusvenenthrombose [Schlaganfall], alle … nach Impfung
- PEI hatte am Montag 1.600 Meldungen
- PEI/Pharmakovigilianzstellen kommen nicht gut hinterher
- Norwegen [setzt] Impfung aus bis auf weiteres
- AstraZeneca [in Deutschland] weiter wie bisher anzuwenden
Screenshot: RKI-Protokoll
Prof. Homburg weist darauf hin, dass die Anweisung, AstraZeneca weiter zu verabreichen, vollkommen überraschend und unlogisch sei. Die Anmerkung, dass das PEI (Paul Ehrlich-Institut) nicht gut hinterherkomme, passe jedoch sehr gut zur Aussage der damaligen PEI-Abteilungsleiterin Dr. Brigitte Keller-Stanislawski im Brandenburger Corona-Untersuchungsausschuss. Diese sagte:
«Es gab Leute, die haben sich nur um Todesfälle gekümmert und Leute, die haben sich nur um Myokarditis gekümmert. Wir hatten ja viel mehr Arbeit als je zuvor, nur durch diesen Impfstoff.»
Screenshot: Aussage der PEI-Abteilungsleiterin Dr. Brigitte Keller-Stanislawski
Einen Monat nachdem das RKI die Risiken des AstraZeneca-Impfstoffs diskutiert hatte, dann die Überraschung: Der Spiegel titelte am 8. April 2021 «Karl Lauterbach hat sich mit AstraZeneca impfen lassen.» Das sei sehr merkwürdig, findet Homburg.
Das zweite Thema, das in den Protokollen immer wieder auftaucht, betrifft die Täuschungen der Öffentlichkeit durch das RKI, das entweder falsche oder unvollständige Informationen herausgab. Bewiesen wird dies durch ein Protokoll vom 24. März 2020, also einen Tag nach Inkrafttreten des Lockdowns:
- Gestern 1 positive Probe von 40. Virologische Ergebnisse legen nahe, dass SARS-CoV-2 nicht breit zirkuliert
- Virologische Surveillance (AGI) [Gesundheitsbehörden der Länder] übermittelt den Eindruck, dass es keine relevante SARS-CoV-2-Zirkulation gibt
- Viele Labore melden aufgestockte Testkapazitäten
- Testkapazität sollte nicht nach außen kommuniziert werden [was Sinn macht, denn mehr Tests ergeben mehr Fälle]
Nur einen Tag später, am 25. März 2020, tat das RKI kund:
«Die Trends sollten besser erstmal nicht formuliert werden, da es sonst schwierig sein kann, weitere Maßnahmen zu begründen.»
Screenshot: RKI-Protokoll
Prof. Homburg fasst den Kern der Geschichte zusammen: Im Vordergrund standen die politischen Maßnahmen. Das RKI hatte die Rolle, diese Maßnahmen irgendwie zu begründen. Wenn es keine Evidenz gab, um Maßnahmen zu rechtfertigen, dann wurde dieses nicht nach außen mitgeteilt.
Noch einmal zurück zum Thema Sinusvenenthrombosen. Am 9. April 2021 ist im RKI-Protokoll zu lesen:
- Sinusvenenthrombosen als Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs
- Inzwischen sind auch vermehrt Männer davon betroffen
- Damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz
Screenshot: RKI-Protokoll
Prof. Homburg sagt, dass ihm der Begriff «Hintergrundinzidenz» bisher unbekannt war. Dabei gehe es um das normale Auftreten von Fällen in der Bevölkerung, erklärt er. Die mit AstraZeneca geimpften Menschen hätten also bezüglich der Nebenwirkungen ein zwanzigfaches höheres Risiko gegenüber den nicht geimpften gehabt. Der Skandal: Die Bevölkerung wurde darüber nicht informiert.
Aber es kommt noch übler: Obwohl mehrere Länder die AstraZeneca-Impfung bereits ausgesetzt hatten, machte Deutschland weiter. Und nur einen Monat später verkündete der Mainstream am 14. Mai: «Spahn lässt sich mit AstraZeneca impfen.» Ganz bewusst, wie er sage. Homburgs Meinung dazu:
«Wir haben den letzten Jahren so viel von unerwarteten Todesfällen gehört, bei Sportlern, TV-Moderatoren, Schauspielern, auch bei Bürgermeistern, aber keinem Spitzenpolitiker scheint irgendetwas passiert zu sein, das lässt tief denken.»
In diesem Rahmen erwähnt Homburg einen Artikel in der Berliner-Zeitung vom 1. Juni 2024. Dieser beschäftigte sich mit dem Schicksal von Christian Pülz (47). Ein erfolgreicher Anwalt und kerngesunder Sportler, der sich kurz nach Spahns «Impfung» das AstraZeneca-Präparat spritzen ließ und nun eine künstliche Schädeldecke hat und halb blind ist.
Sein Impfschaden ist laut Berliner Zeitung amtlich anerkannt und er bekommt deshalb eine staatliche Entschädigung, etwa in Höhe des Bürgergeldes. «Faktisch also nichts», betont Homburg. Vor der Zulassung der «Impfstoffe» sei nichts ordentlich getestet worden, fügt er hinzu.
Nächstes Thema: Kollateralschäden für Alte und Junge. In einem Auszug vom 2. Mai 2020 steht im RKI-Protokoll: «Insbesondere alte und hochalte Personen in häuslicher Pflege oder entsprechenden Einrichtungen formulieren, dass sie die Kollateralschäden der sozialen und physischen Distanzierung als schlimmer empfinden als ihre Angst vor einem möglichen Tod an Covid-19.» Homburg kommentiert:
«Man hat die alten Menschen eingesperrt, schlimmer als Strafgefangene. Sie durften nicht raus, ihre Verwandten durften sie nicht besuchen. Und das ging bei vielen bis zum Tod. So ist es auch meiner Tante ergangen.»
Und am 21. Oktober 2020 schrieb das RKI zum Thema Maskenpflicht: «Kritisch diskutiert wird Maskenpflicht für Grundschüler, evtl. Langzeitfolgen. Einzelschicksale: Depressionen, Suchtmittelkonsum steigen.»
Screenshot: RKI-Protokoll
Prof. Homburg weist darauf hin, dass er den Weimarer Amtsrichter Christian Dettmer kennt, dem man den Prozess machte, weil er Kinder vor Masken retten wollte. Auch kennt er eine Grundschuldirektorin, die aus gleichem Grund seit fast vier Jahren suspendiert ist. Zudem erwähnt er den Arzt Dr. Ronny Weikl, der rechtskräftig verurteilt ist, weil er Maskenatteste ausstellte.
«Im Nachhinein wissen wir ja, dass die Masken nutzlos waren. Und hier erfahren wir, dass auch das RKI um die gravierenden Schäden wusste», konstatiert Homburg.
Weiter geht es mit der Wirksamkeit der «Impfstoffe». Schon in der frühen Phase der Impfkampagne, am 26. April 2021, stellte das RKI intern die Frage: «Warum sinkt die Inzidenz der ü80-Jährigen nicht unter 50/100.000 EW trotz Impfung? Antwort: Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt, diese durch häufige Testung besser erfasst wird und einige noch nicht geimpft sind.»
Screenshot: RKI-Protokoll
Trotzdem habe das RKI ein Jahr später beim Prozess zur Soldatenimpfpflicht vor dem Bundesverwaltungsgericht darauf beharrt, dass die «Impfstoffe» sicher und wirksam seien, erinnert Homburg.
Ein wichtiges Thema, das in den RKI-Protokollen immer wieder zur Sprache kommt, betrifft die politischen Interventionen. Am 22. April 2020 erklärte das RKI: «Papier [Testen, testen, testen] kommt von Jens Spahn. Arbeitsebene wurde vorab nicht stark eingebunden.» Prof. Homburgs Schlussfolgerung:
«Spahn wollte, dass möglichst viel getestet wird, wodurch hohe Inzidenzen entstanden, die dann als Begründung für Fortführung von Lockdowns und Maßnahmen herangezogen wurden.»
Besonders interessant erscheint Homburg eine E-Mail vom 26. Juni 2020, in der Spahn das RKI fragt: «Falls wir das Risiko in Deutschland auf moderat setzen, müssten wir dann nicht auch die Maskenpflicht einbeziehen?»
Screenshot: RKI-Protokoll
Die Antwort vom RKI ist in den Protokollen nicht dokumentiert, aber sie kann laut Homburg nur gelautet haben: «Natürlich, wenn kein hohes Risiko mehr besteht, dann können wir die Menschen nicht mitten im Hochsommer zwingen, ganztägig Masken zu tragen.»
Nur drei Tage später, am 29. Juni 2020, teilte das RKI mit: «Immer noch hohes Risiko: Vorgabe vom BMG [Bundesgesundheitsministerium], bis zum 1. Juli wird daran nichts geändert.» Homburgs Kommentar: «Wir wissen heute, dass fast drei Jahre lang nichts geändert wurde. Erst 2023 wurde das Risiko auf moderat herabgesetzt.»
Am 31. August 2020 teilte das RKI mit «Von Minister Spahn kam die Idee, die virologische Surveillance [Überwachung] mittels Schnelltests von Abbott stark auszubauen. Dies erscheint nicht sinnvoll.»
Zur Amtszeit Spahns sei es dem RKI offenbar gelungen, die Politik davon abzuhalten, zu den PCR-Tests auch noch die unzuverlässigen Antigen-Schnelltests zu addieren, so Homburg. Das habe sich mit Lauterbach geändert. In einer Talkshow vom 19. Januar 2022 bestätigte dieser, dass diese Zwangstests an Arbeitsplätzen, in Schulen und anderen Orten, sobald sie positiv waren und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, in die Zahl der Covid-Fälle einbezogen wurden.
«Dadurch hat man so astronomisch hohe Inzidenzen erzeugt, wie es sie vorher und nachher niemals mehr gab. Man schob dies dann auf die angeblich infektiösere Omikronvariante. Aber es war ein Ergebnis dieser Testillusion», beurteilt Homburg diese Vorgehensweise.
Der Finanzwissenschaftler greift noch einmal das Thema politische Intervention auf. Ein RKI-Protokoll habe im geholfen, das RKI und seine Motivation besser zu verstehen. Diesbezüglich verweist er auf eine Textstelle, bei der es um die «CDs-Schalte» geht. Dieser Begriff ist der Jargon für Telefonkonferenzen der Chefs der Staatskanzleien der 16 Bundesländer. Diese bereiten regelmäßig Bundesratssitzungen für ihre Ministerpräsidenten vor. Das RKI schrieb:
- CDs-Schalte: Schwellenwert Inzidenz 35/100.000 EW?
- Einzelner Schwellenwert wenig zielführed
- Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbinden.
Screenshot: RKI-Protokoll
Diese Sorge sei begründet gewesen, erläutert Homburg. Denn mit dem Max-Planck-Institut, Helmholtz oder Leopoldina hätten alle möglichen Institutionen bereitgestanden, um neue Hysteriedaten und Schockpapiere zu produzieren.
«Nicht vom RKI ging also eigentlich das Böse aus, sondern das RKI hat sich dem Bösen aus Opportunismus gebeugt. Es hat seinen eigenen Einfluss über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt», prangert Homburg an.
Letztes Thema: China. In einem anderen Gerichtsprozess gegen die Bundesregierung argumentierte diese, Schwärzungen zu China müssten sein, damit das Verhältnis der beiden Länder nicht gestört werde. Homburg zeigt eine Textstelle, die einen vollkommen anderen Eindruck erweckt. Dort heißt es in Protokollen vom 13. und 14. Februar 2020, als es in Deutschland noch keine «Pandemie» gab:
- China wünscht keine G7-Involvierung [die großen Industriestaaten], Deutschland hat scheinbar Vertrauensvorsprung
- Es wird nächsten Mittwoch ein Treffen mit der chinesischen Botschaft geben, um z. B. über Forschungsthemen und zukünftige Kooperation zu reden
- BMG und AA [Auswärtiges Amt] sind über Treffen informiert. Darüber hinaus hat die Botschaft zugesagt, dass das RKI zukünftig das aktuelle Gesundheitskommissionspaket Chinas erhält
Screenshot: RKI-Protokoll
«Ich wüsste zu gern, was in diesem Paket enthalten war, und ich vermute, darin waren Ausgangssperren, Lockdowns, Kontaktverbote und Maskenzwang aufgeführt», sagt Homburg.
Soweit zu den entschwärzten Textparts, aber es gibt auch in dieser Version noch Stellen, die nicht sichtbar gemacht wurden. Und diese scheinen von den Behörden als die heikelsten überhaupt angesehen zu werden, denn laut Homburg wird es diesbezüglich Klagen geben. Der Finanzwissenschaftler nennt ein Beispiel vom 15. April 2020, bei dem man gut erraten kann, was sich hinter der Schwärzung verbirgt.
Screenshot: RKI-Protokoll
In dieser Textstelle geht es um die Zulassung der «Impfstoff»-Kandidaten. Im RKI-Protokoll wird festgestellt, dass man normalerweise zwölf bis 18 Monate ab Beginn der Phase 1 einplanen müsse, bis eine Zulassung möglich wäre. Dann kommt die Schwärzung und es folgt der Nebensatz: «(…) wenn das von den Regulatoren so entschieden wird, dann kann es schneller gehen als 18 Monate.
Homburg geht davon aus, dass es im ersten Teil des Satzes sinngemäß nur heißen kann: «Wenn man wichtige Schritte bei der Zulassung auslässt und die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet, in dem man diese Schritte einfach überspringt, dann kann es schneller gehen (…).»
Prof. Homburgs Resümee: «Fast wöchentlich erscheinen im In- und Ausland, insbesondere in den USA, neue Aspekte, die diese Corona-Geschichte in ein fatales Licht rücken. Ich glaube, das wird auch in Zukunft so bleiben.»
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