Seit Samstag vergangener Woche gilt in Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 bis 5 Uhr. Auch wer das Haus tagsüber verlassen will, brauche dafür «triftige Gründe», schreibt der öffentlich-rechtliche Sender SWR in seiner Online-Ausgabe SWR Aktuell.
So müssten Menschen, die nach 20 Uhr bei Freunden oder der Familie bleiben, dort übernachten. Denn Fortbewegung im öffentlichen Raum nach 20 Uhr auf Grund von Privatbesuchen gelte nicht als triftiger Grund, um eine Wohnung zu verlassen.
Einkäufe in Supermärkten nach Beginn der Ausgangsbeschränkung sind ebenso verboten wie das Abholen von Essen.
Einziger Trost: Gassigehen mit dem Vierbeiner gilt laut SWR Aktuell als triftiger Grund, um den öffentlichen Raum zu betreten — und zwar rund um die Uhr.