Im Kampf gegen das Coronavirus hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber Swisscom die Herausgabe von Daten zu Menschenansammlungen und Personenflüssen verfügt. Die zugrundeliegenden Daten seien gemäss BAG aggregiert beziehungsweise anonymisiert, so dass keine Personendaten vorliegen würden. Das BAG weigerte sich jedoch, die entsprechende Verfügung herauszugeben. Bei der vorliegenden Verwendung von Standortdaten ist Transparenz von grösster Bedeutung.