Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 3247 Kinder tot geboren. Das waren laut Presseabteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 173 Totgeburten oder 5 Prozent weniger als im Jahr 2021.
Da aber die Zahl der lebend geborenen Kinder im Vorjahresvergleich um 7 Prozent gesunken ist – und damit stärker sank als die Zahl der Totgeburten –, sei die relative Zahl der Totgeburten je 1000 Geborenen (Totgeburtenquote) 2022 von 4,3 auf 4,4 gestiegen.
Totgeburten je 1000 Geborene in Prozent:
Screenshot: Grafik Destatis
Weiter informiert Destatis, dass die Totgeburtenquote 2022 bei den Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 5,0 Totgeburten je 1000 Geborenen deutlich höher war als bei den deutschen Frauen mit 4,1.
Besonders gross war dabei der Abstand in der Altersgruppe ab 35 Jahre. Die Totgeburtenquote betrug bei allen Frauen ab 35 Jahre 5,5 Totgeburten je 1000 Geborenen. Bei den deutschen Frauen dieser Altergruppe lag sie bei 5,1 und bei den Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 7,1.
Die Totgeburtenquote in Deutschland nehme seit 2010 tendenziell zu, betont Destatis. Die Gründe seien noch nicht hinreichend erforscht und daher nicht sicher zu benennen. Die experimentellen «Impfungen» werden weder im Zusammenhang mit der gesunkenen Geburtenrate noch mit den Totgeburten erwähnt.
Methodische Hinweise zur Totgeburtenquote
Die Totgeburtenquote wird berechnet, indem die Zahl der Totgeborenen durch die Summe der Lebendgeborenen und der Totgeborenen (also die Gesamtzahl der Geborenen) dividiert und dann mit 1000 multipliziert wird.
Die Zahl der Totgeburten hängt von der jeweils geltenden rechtlichen Definition der Totgeburt ab. Als totgeboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich keines der folgenden Merkmale des Lebens ausserhalb des Mutterleibs gezeigt hat: Herzschlag oder pulsierende Nabelschnur oder Einsetzung der natürlichen Lungenatmung. Nachdem die Mindestgewichtsgrenze im Jahr 1994 zunächst von 1000 Gramm auf 500 Gramm herabgesetzt wurde, erfolgte eine weitere Anpassung im Jahr 2018.
Demnach muss entweder das Gewicht des Kindes bei der Geburt mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein. Anderenfalls handelt es sich rechtlich gesehen um eine Fehlgeburt, die nicht im Personenstandsregister beurkundet wird.