Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschaffte zwischen März und Mai 2020 Gesichtsmasken in großen Mengen, was nachträglich zu erheblicher Kritik und rechtlichen Konsequenzen führte. Selbst in den Leitmedien machten diese Beschaffungen jüngst Schlagzeilen (siehe hier und hier). In einem ausführlichen Artikel auf der Plattform KRiStA - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ordnete der Jurist Dr. Manfred Kölsch dies aus juristischer Sicht ein. Der Artikel trägt den Titel «Steuergeldvernichtung in Milliardenhöhe bei illegaler Maskenbeschaffung durch Bundesgesundheitsministerium».
Die genannten Schlagzeilen rühren von zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln her, die dem BMG Vertragsverletzungen zuschreiben und es zur Schadenersatzzahlung an Lieferanten verpflichten. In Summe könnten diese Zahlungen, einschließlich Zinsen und Gerichtskosten, ca. 3,5 Milliarden Euro betragen.
Ein Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom März 2024 kritisiert, dass die Beschaffung wirtschaftlich unnütz für die «Pandemie»-Bekämpfung war. Der BRH bemängelt zudem gravierende Verstöße gegen Dokumentationspflichten: Akten wurden nicht ordnungsgemäß geführt, Besprechungen nicht dokumentiert, und Unterlagen wurden rückdatiert oder nachträglich geändert.
Das BMG beschaffte weit mehr Masken als vereinbart: Statt der «benötigten» 275 Millionen Masken wurden 5,7 Milliarden Stück bestellt, was den Bundeshaushalt mit 5,9 Milliarden Euro belastete. Diese Überbeschaffung verstieß gegen Haushalts- und Vergaberechte und führte zu unnötigen Ausgaben.
Auch nach Ende der Beschaffung wurden weiterhin Verträge abgeschlossen, obwohl kein Bedarf mehr bestand. Die Lagerung und Vernichtung überschüssiger und mangelhafter Masken verursachten zusätzliche Kosten.
Zusammenfassend belastete die ineffiziente und teils rechtswidrige Beschaffung den Bundeshaushalt erheblich, ohne einen entsprechenden Nutzen für die «Pandemie»-Bekämpfung zu bieten. Zudem trägt der massive Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorschriften zur Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechts bei.
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