Am Donnerstag, dem 16. Mai 2024, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen für Delikte im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten angenommen. Der Entwurf, der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützt wurde, senkt die Mindeststrafen für den Erwerb und Besitz solcher Inhalte auf drei Monate und für deren Verbreitung auf sechs Monate Freiheitsstrafe. Die CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.
Der Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Einstufung dieser Delikte als Vergehen, statt wie bisher als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Dies ermöglicht es, Verfahren in geringfügigen Fällen einzustellen oder per Strafbefehl zu erledigen.
2021 war das Strafmaß verschärft worden. Dies hatte zu Rückmeldungen aus der Praxis geführt, die eine flexiblere Handhabung forderten, zum Beispiel in Fällen, in denen die Täter nicht aus eigenem sexuellen Interesse, sondern aus anderen Motiven gehandelt hatten. Besonders häufig betraf dies Eltern oder Lehrer, die kinderpornografisches Material fanden und weiterleiteten, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.
Die Bundesregierung argumentierte, dass die hohe Mindeststrafe von einem Jahr in manchen Fällen unverhältnismäßig sei. Auch jugendliche Täter, die oft aus Neugier oder Unbedarftheit handeln, sollen durch die neue Einstufung angemessen behandelt werden können.
Ein Kompromissvorschlag der CDU/CSU-Fraktion fand keine Mehrheit.
Kommentar von Transition News
Auf der einen Seite ist der Wunsch nach einer pragmatischen Handhabung verständlich. Auf der anderen Seite besteht Missbrauchsgefahr. Nicht nur die Tatsache, dass es beim grünen Regierungspartner in der Vergangenheit eine recht grosse Toleranz gegenüber Pädophilie gab, macht hellhörig (siehe zum Beispiel hier und hier).
Die Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden. Es wurden zum Beispiel Weisungen bekannt, dass Fälle mit LGBT-Bezug nicht eingestellt werden dürfen, auch wenn es sich um Bagatellen handelt.
Wenn nun genau diese Möglichkeit bei Kinderpornographie geschaffen wird, dann ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass via Weisung die Verfolgung bei missliebigen Fällen eingestellt wird – auch wenn es sich nicht um Bagatellen handelt.