Die elektronische Patientenakte (ePA) droht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits angekündigt: Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip.» Die ePA sei «sicher und freiwillig», propagiert der SPD-Politiker.
Doch wie freiwillig ist «freiwillig», fragt sich der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) und zitiert Karl Lauterbach, der einst über die Impfpflicht sagte:
«Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft, selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.»
Die hitzige Debatte über die bevorstehende Einführung der ePA sei nicht Ausdruck eines diffusen Unmuts eines technikverdrossenen Bürgers, wie man es so gerne darstelle, betont MWGFD.
Im Gegenteil, bereits vor der Einführung würden sich klare Indizien abzeichnen, dass die «Freiwilligkeit» auch hier wieder nur ein tückischer Marketingbegriff sei. Wir hätten es allenfalls mit einer transhumanistischen Freiwilligkeit zu tun. An der Art des Widerspruchsverfahren (Opt-Out-Verfahren) werde offenkundig, wie viel die eigene Willensbekundung noch zähle.
Politiker und Krankenkassen würden dabei nach dem bewährten Erfolgsmodell «Wer nichts weiss, kann nicht widersprechen» vorgehen. Die fehlende Achtung gegenüber unserer Mündigkeit zeige sich vor allem, wenn man seinen vermeintlichen Rechten proaktiv auf den Grund gehe.
Sätze wie «Daten sind Teil der Menschenrechte» (Karl Lauterbach) seien nur Schall und Rauch, wenn man gleichzeitig Sätze höre wie:
«Ich werde bei dem Thema Gematik mehr Geschwindigkeit reinbringen, Hacker hin oder her.» (Jens Spahn) Oder: «Man darf das Volk nicht zu ernst nehmen.» (Bundeskanzlers Olaf Scholz).
MWGFD rät deshalb jedem Bürger und Patienten, der noch etwas auf seine Datenhoheit und seine Selbstbestimmung gibt, an der von dem Bayerischen Facharztverband eingeleiteten Petition gegen das Opt-Out-Verfahren teilzunehmen. Diese fordert, dass die Einrichtung der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erfolgen sollte, nicht nur bei «fehlendem Widerspruch».
Die Bürger müssten vor der Einführung der ePA allumfassend über deren eigentlichen Zweck informiert werden, die Rückkehr zum Recht auf Selbstbestimmung müsse vollzogen werden. Jura-Professor Martin Schwab prüfe derzeit die Verfassungstreue aktueller Funktionsträger in Legislative und Exekutive.
Zur Petition; Teilnahmefrist läuft am 24. Juli aus.
Anmerkung am 23. Juli: Bedauerlicherweise führt der Link, den MWGFD geteilt hat, zu einer Fehlerseite.
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