Sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern sind seit einem Jahr die Grundrechte eingeschränkt. Doch mit den wärmeren Temperaturen steigt die Lust der jungen Leute, sich zu treffen und zu feiern. Deshalb greift meist die Polizei ein, um diese jungen Leute zu vertreiben. Oft entstehen daraus Krawalle mit Sachschäden, Tränengas und Verhaftungen. Erleben wir das Entstehen sporadischer Unruhen, ähnlich wie in französischen Vorstädten?
Die Schliessung von Fitnesszentren, Restaurants, Bars, Clubs und Kinos bringt die Jugend auf die Strasse. Sie wollen abends mit Freunden zusammensein, ein Bierchen trinken, tanzen, Leute treffen. Sobald es jedoch mehr als 15 Personen sind, schreitet die Polizei ein und macht Jagd auf die sogenannten illegalen Versammlungsteilnehmer.
In den letzten Wochen hat die Polizei in mehreren Schweizer Städten Gruppen von Nachtschwärmern auseinandergetrieben, z.B. in Sion, am Rheinhafen in Basel, in Schaffhausen und auch in St. Gallen. Dort kamen nach dem Eingreifen der Polizei schnell weitere Menschen dazu und die Situation geriet ausser Kontrolle.
Was am 26. März als kleine Feier einiger Nachtschwärmer begonnen hatte, verwandelte sich in einen Aufstand. Steinwürfe, zerbrochene Fensterscheiben, Verhaftungen. Als ob ein Ventil versagt hätte.
Auf Karfreitag verabredeten sich die jungen Leute wieder am gleichen Ort. Diesmal kamen etwa 400 Personen. Ergebnis: 2 Verletzte, 50‘000 Franken Schaden, 21 Verhaftungen, 33 Wegweisungen.
Für Ostersonntag wurde wieder zu einem Treffen aufgerufen. Diesmal wurde die Polizei massiv verstärkt durch andere Einheiten aus der Ostschweiz, der SBB-Transportpolizei, der Feuerwehr St. Gallen sowie des Sanitätsdienstes. Ausserdem kreiste ein Hubschrauber der Kantonspolizei Zürich über dem Stadtzentrum und filmte.
Auf diesen Filmaufnahmen konnte man sehen, dass alle jungen Männer, die den Bahnhof verliessen, festgehalten und kontrolliert wurden, anschliessend «verbannte» man sie für 30 Tage aus der Stadt. Eine ganze Generation wurde unter Generalverdacht gestellt. Dies ist unbestreitbar unverhältnismässig.
In den Tagen darauf stellte sich jedoch heraus, dass eine Wegweisung länger als 48 Stunden nur nach einer Befragung der betroffenen Person rechtlich zulässig ist. Die Stadtpolizei gab selbst zu, dass die Polizisten keine Zeit gehabt hätten, diese Befragungen durchzuführen. Die Wegweisungen waren somit rechtlich nicht zulässig.
Gerade in schwierigen Situationen müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verhältnismässigkeit beachtet werden. Das hat St. Gallen nicht getan.
Erwachsene reagieren auf den permanenten Druck anders: sie organisieren sich und beschreiten mit Klagen den Rechtsweg. So hat z.B. der Schweizerische Fitnesscenterverband gegen den Staat eine Haftungsklage auf Schadenersatz eingereicht.
Auch im Kanton Zürich haben Personen aus dem eher linken Spektrum eine Klage gegen das faktische Demonstrationsverbot eingereicht. Sie sagen, dass Art. 7 der kantonalen Covid-Verordnung sowohl gegen die Bundesverfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
Das «Aktionsbündnis Urkantone» hat am 7. April beim Gericht Beschwerde gegen das Verbot des Urner Regierungsrats der für den 10. April geplanten Kundgebung in Altdorf eingelegt. Am 13. Juni wird das Schweizer Stimmvolk über das Covid-19-Gesetz abstimmen. Die Kundgebung in Altdorf wäre der Start der Gegenkampagne des Referendumskomitees gewesen. Mit dem Verbot wird der Souverän an der freien Meinungsäusserung und Meinungsbildung gehindert.
Dass es im Freien nicht mehr Infektionen gibt, ist hinlänglich bewiesen. Das zeigen sowohl die spontane Fasnacht in Einsiedeln als auch die Demonstrationen in Liestal und Chur.
Auch im Ausland haben in den letzten Monaten diverse Gerichte entsprechende Klagen gegen die verhängten «Gesundheitsmassnahmen» gutgeheissen:
So hielt ein Berufungsgericht in Lissabon am 11. November fest, dass mit dem PCR-Test KEINE aktuelle Infektion nachgewiesen werden kann. Durch dieses Urteil musste z.B. die Gesundheitsbehörde der Azoren-Inseln 4 deutsche Staatsbürger aus ihrer verordneten 14-tägigen Zwangsisolation in ihren Hotelzimmern entlassen.
In Oesterreich verweigerte die Wiener Polizei im Januar eine Genehmigung für eine politische Veranstaltung. Die Organisatoren gelangten mit ihrer Berufung ans Gericht. Dieses zerpflückte das Verbot vollständig und gab den Beschwerdeführern in allen Punkten Recht.
In Belgien hat die Liga für Menschenrechte Ende Februar eine Klage eingereicht, um die Rechtmässigkeit der erlassenen Anordnungen anzufechten. Auch hier urteilte das Brüsseler Gericht in erster Instanz vollumfänglich zu Gunsten der Kläger.
Seit dem 6. April gibt es in der Region Hannover keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Massnahme rechtswidrig sei, da für so weitreichende Massnahmen keine rechtfertigenden, belegbaren Fakten vorliegen würden.
In Florida wurde durch den Gouverneur am 2. April ein Dekret erlassen, wonach in diesem US-Bundesstaat KEIN «Impfpass» oder ein ähnliches Dokument eingesetzt werden dürfe, da dadurch die verfassungsmässigen Grundrechte der Menschen eingeschränkt würden.
12 Monate Erfahrung:
All diese Klagen und Gerichtsurteile zeigen ein betrübliches Bild der derzeitigen Krise. Es melden sich zunehmend unabhängige Juristen zu Wort, von denen viele der Meinung sind, dass die Behörden für ihre verhängten Massnahmen oft keine Rechtsgrundlage gehabt hätten.
Amnesty International schrieb dazu in ihrem Jahresbericht, dass einige «Führer» die Krise ausgenutzt haben, um ihre Macht zu stärken. Diese Kritik gilt auch für die Schweizer Regierung.
Nach den Ereignissen des Osterwochenendes haben sich die Grünen der Stadt St. Gallen in einem offenen Brief an die Regierung gewandt und dagegen protestiert, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe ihrer Bewegungs- und Versammlungsfreiheit beraubt und teilweise kriminalisiert wird.
Zurzeit kursieren in den sozialen Netzwerken weitere Aufrufe zu Kundgebungen. Hoffen wir auf eine angemessenere Herangehensweise der Behörden. Die brutale Unterdrückung beschleunigt nur die Spirale der Gewalt.
Dieser Text wurde uns von «bonpourlatete.com»zur Verfügung gestellt, dem führenden alternativen Medium der französischsprachigen Schweiz. Von Journalisten für wache Menschen.