Obwohl viele Menschen die Coronazeit innerlich abgehakt haben, zeigt der Fall Andreas Heisler – wir haben hier darüber berichtet –, dass die rechtlichen Nachwirkungen noch immer andauern. Am vergangenen Freitag musste sich der als «umstrittener Arzt» bekannte Mediziner vor dem Bezirksgericht Hochdorf im Kanton Luzern verantworten. Die Anklage lautete auf vorsätzliches Ausstellen von falschen Arztzeugnissen in 22 Fällen, die sich auf die Maskenpflicht während der «Pandemie» bezogen.
Bemerkenswert war die öffentliche Aufmerksamkeit, die der Prozess erregte. Rund 500 Personen erschienen zu der Verhandlung, die aus Platzgründen in den Großsaal des örtlichen Kulturzentrums verlegt wurde. Bemerkenswert war auch die friedliche und entspannte Atmosphäre und das völlige Fehlen von Polizei und Sicherheitspersonal. Doch die eigentliche Überraschung des Tages war die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft, die trotz schwerwiegender Vorwürfe keinerlei Beweise vorlegte.
Die Beweisführung übernahm der Richter, der jedoch lediglich ein paar oberflächliche Fragen stellte. Ein Beweis dafür, dass die Arztzeugnisse tatsächlich falsch waren, wurde nicht erbracht. Der Verteidiger von Heisler, Rechtsanwalt Gerald Brei, nutzte diese Schwäche der Anklage zu einem brillanten Plädoyer und stellte klar, dass es bis heute keine konkreten Beweise gibt, die die Vorwürfe untermauern.
Die Vorgeschichte dieses Falles ist ungewöhnlich und wirft viele Fragen auf. Der Luzerner Kantonsarzt hatte eine Anzeige gegen Heisler eingereicht, jedoch keine Beweise vorgelegt, selbst nachdem die Staatsanwaltschaft mehrmals danach gefragt hatte. Das Einzige, was der Kantonsarzt vorbrachte, war ein diffamierender Zeitungsartikel aus dem Blick. Trotz des Mangels an Beweisen entschied sich die Staatsanwaltschaft unerwartet für einen Strafbefehl.
Diese Leere im Beweisfundament führte dazu, dass der Verteidiger die Anklage in ihre Einzelteile zerlegte und betonte, dass Verdachtsmomente nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Rätselhaft sind zwei Dinge. Einerseits hätte dieses klare Fehlen von Beweisen dazu führen müssen, dass der Richter die Klage sofort abweist oder Heisler freispricht. Er vertröstete aber auf eine schriftliche Urteilseröffnung, was in der Schweiz nicht unüblich ist. Wollte er Heisler den Triumph vor Publikum nicht gönnen, das ihm wohlgesinnt war? Alles andere als ein Freispruch würde die Frage aufwerfen, ob in der Schweiz künftig Anklagen ohne Beweise erfolgversprechend sind.
Andererseits: Warum die Staatsanwaltschaft trotz drohender Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen plötzlich eine Kehrtwende vollzog, bleibt rätselhaft. Es liegt die Vermutung nahe, dass politischer Druck ausgeübt wurde, um ein Exempel an kritischen Ärzten wie Heisler zu statuieren.
Der Prozess hat trotz seiner würdigen und umsichtigen Durchführung durch die Luzerner Justiz offene Fragen hinterlassen, vor allem im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Sollte die Anklage ohne Beweise erfolgreich sein, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Schweizer Justiz haben.
**********************
Unterstützen Sie uns mit einem individuellen Betrag oder einem Spenden-Abo. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere journalistische Unabhängigkeit. Wir existieren als Medium nur dank Ihnen, liebe Leserinnen und Leser. Vielen Dank!
Oder kaufen Sie unser Jahrbuch 2023 (mehr Infos hier) mit unseren besten Texten im Webshop:
Kommentare