Geht es nach dem Willen der Grossen Koalition in Berlin, sollen Corona-Testungen auch von Laboren durchgeführt werden dürfen, die nicht aus dem Bereich Humanmedizin stammen. Das berichtet das Fachportal Univadis. Darin heisst es:
«‹Die Nutzung von veterinärmedizinischen oder zahnärztlichen Laboren […] kann einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der bestehenden Testkapazitäten leisten und die mit der Probentestung stark belasteten humanmedizinischen Labore entlasten›, heisst es im Entwurf, der den GroKo-Fraktionen als Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums vorliegt. Der Arztvorbehalt solle per Rechtsverordnung ‹angepasst› werden können».
Auch der Umgang mit den drohenden und laut Robert-Koch-Institut zu erwartenden Impfschäden soll in dem «Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung» neu ausgebaut werden, wie Univadis weiter berichtet:
«Wenn Corona-Vakzine zur Verfügung stehen, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Daten ihrer Impfsurveillance nicht nur dem Robert-Koch-Institut (RKI) melden, sondern auch dem Paul-Ehrlich-Institut, weil in dessen Zuständigkeitsbereich auch die Pharmakovigilanz von Impfstoffen fällt. Mithilfe dieser Versorgungsdaten sollen mögliche Impfkomplikationen identifiziert und analysiert werden.»
Laut dem Entwurf sei das RKI künftig auch für eine syndromische Surveillance zur Einschätzung des Covid-19-Pandemieverlaufs zuständig.
«Bestimmte Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung können verpflichtet werden, Daten über von ihnen untersuchte Patienten in Bezug auf die Diagnose akuter respiratorischer Erkrankungen pseudonymisiert zu übermitteln», stehe im geplanten Gesetzestext.
Die im «Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst» von Bund und Ländern vorgesehene Nutzung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) werde neu gestaltet: «Die meldepflichtigen Labore werden verpflichtet, künftig eine SARS-CoV-2-Meldung über dieses System vorzunehmen.»
Kommentar der Redaktion: Sollte das ausgebaute Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung tatsächlich kommen, wäre das eine Zäsur. Wird es in seiner jetzigen Fassung angenommen, behält Gesundheitsminister Jens Spahn über den 31. März hinaus besondere Verordnungsbefugnis.