Deutsche Gerichte auf allen Ebenen haben bis dato in 154 Fällen entschieden, die sich mit Rechtsakten des Bundes oder der Bundesländer zur Eindämmung der Corona-Pandemie auseinandersetzen. Ein Großteil dieser Gerichtsentscheidungen betrifft Verordnungen, die Grundrechte einschränken, wie etwa „Versammlungsverbote“ und Ausgangsbeschränkungen. Dagegen gerichtete Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung hatten bislang regelmäßig keinen Erfolg. In einigen Fällen haben die Gerichte aber ihre ablehnenden Urteile mit Begründungen verknüpft, die erkennen lassen, dass die Gerichte die Anträge nicht für offensichtlich aussichtslos hielten, sondern lediglich ihre Eilbedürftigkeit verneinten.
Das Wiki lexcorona.de ist noch im Aufbau und seine Funktionen erschliessen sich nicht auf Anhieb. Die Datenbank enthält bis dato (16. April) 30 Rechtsakte des Bundes, 150 der Bundesländer und 445 von Gemeinden und Landkreisen, sowie 154 Gerichtsentscheidungen, 456 juristische Fachbeiträge und 59 Dokumente der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, alle im Original. Elf Mitarbeiter sind laufend daran, die wachsende Fülle an neuem Recht und neuen Entscheidungen aufzuarbeiten.