Corona interessiert die Bürger in der Schweiz schon lange nicht mehr. Die Massnahmen gehören seit Frühjahr 2022 überwiegend der Vergangenheit an. Doch das Damoklesschwert des Corona-Regimes schwebt noch immer über ihren Köpfen. Denn Corona-Tests, Covid-Zertifikat und SwissCovid-Überwachungs-App könnten jederzeit wieder Alltag werden.
Das Schweizer Parlament hat jüngst das Covid-19-Gesetz um weitere eineinhalb Jahre verlängert – bis Mitte 2024 (wir berichteten). Und dies sogar auf dem Weg der dringlichen Gesetzgebung. Heisst: Das Gesetz tritt ab Januar 2023 sofort in Kraft. Den Kritikern bleibt damit erneut nur die Möglichkeit eines Referendums.
MASS-VOLL!, die Freunde der Verfassung (FdV) und weitere Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung haben bereits ein solches angekündigt. Läuft alles nach Plan, so wird bereits in wenigen Tagen mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen.
Doch klar ist jetzt schon: Innerhalb der Bürgerrechtsbewegung ist man sich nicht einig, ob das Referendum strategisch sinnvoll ist. «Ich denke, dass die Erfolgsaussichten auch bei einer dritten Abstimmung schlecht stehen», sagte Josef Ender, der Sprecher des «Aktionsbündnisses Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» schon im Sommer gegenüber Transition News. Ender hielt jedoch fest, dass er in politischer Hinsicht aber nach wie vor gegen dieses Gesetz sei.
Anders sieht es Nicolas A. Rimoldi, der kein Verständnis für die Positionen von Ender hat. «Wir dürfen keine Angst davor haben, was die Verfassungsfeinde über uns sagen», so seine Position.
Klar Stellung bezogen zum Referendum hat jüngst auch das «Juristen-Komitee», dem unter anderem die Anwälte Philipp Kruse, Michelle Cailler, Henri Gendre und Markus Zollinger angehören. Auch sie vertreten den Standpunkt, dass ein Referendum zwingend zu ergreifen sei.
«Eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist unbedingt abzulehnen. Und bei einer Verlängerung ist das Referendum umgehend zu ergreifen», so das Komitee. In einem Flyer, den sie am 8. Dezember an alle Parlamentarier versendeten, begründeten sie ihre Position.
Die Juristen warnen, dass die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes der Politik erneut als Basis für «grossflächige Verletzungen von Grundrechten (ohne Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten durch Gerichte und durch das Parlament) und der verfassungsmässigen Kompetenzordnung» dienten.
Eine rechtliche Grundlage für das Gesetz sehen die Juristen nicht. Schliesslich sei der PCR-Test nicht als Krankheitsdiagnose geeignet. Zudem sehen sie das Legalitäts- und Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt: Die Aufrechterhaltung von Sonderkompetenzen «auf Vorrat» sei juristisch ein No-Go.
Zudem warnen die Juristen weiterhin vor der staatlichen Förderung der «Impfstoffe», da seit Beginn der Impfkampagne ein massiver Geburtenrückgang zu beobachten sei; das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei «fragwürdig».
Nachtrag, 20. Dezember 2022
Korrigendum in eigener Sache
In diesem sowie auch in einem weiteren Artikel (siehe hier) haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass es innerhalb der Bürgerrechtsbewegung auch Stimmen gibt, die dem dritten Covid-19-Referendum aus taktischen Gründen kritisch gegenüberstehen.
Josef Ender wies uns am Dienstag, 20. Dezember, telefonisch darauf hin, dass er im Beitrag vom 25. August 2022 nie davon gesprochen habe, dass die Bewegung sich mit einem dritten Referendum «lächerlich» mache, eine Formulierung, die wir benutzt haben. «Das ist eine falsche Darstellung», so Ender. Der Sprecher des «Aktionsbündnisses Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» weiter: «Bitte passt auf, solche Falschaussagen schaden der gemeinsamen Sache.»
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