Die EU-Kommission fordert alle Importeure von Waren aus Israel auf, ihre Zollerklärungen mit dem neuen Code «Y864» zu versehen, wie sie kürzlich mitgeteilt hat.
Waren, die aus den besetzten palästinensischen Gebieten stammen, werden künftig nicht mehr von einer Zollpräferenzbehandlung profitieren.
Zu den besetzten Gebieten zählt die EU unter anderem den Gazastreifen, das Westjordanland inklusive Ostjerusalem und die Golan-Höhen. Allesamt Gebiete, welche Israel im Zuge des Sechstagekrieges 1967 erobert hat.
Schätzungen der EU-Kommission und der Weltbank ergaben, dass zwischen einem und zwei Prozent der israelischen Importe aus den besetzten Gebieten stammen.
Gemäss der Zeitung Le Monde, die unlängst auf die Forderung der EU-Kommission hinwies, hat Europa 2022 israelische Waren im Wert von 17,5 Milliarden Euro importiert. Davon stammten rund 175 bis 350 Millionen Euro aus den Siedlungen.
Die Europäische Union (EU) hat die Souveränität Israels über die besetzten Gebiete nie anerkannt.
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