Es gibt Ärzte, die nicht mitmachen. Zu ihnen gehört Heinrich Habig. Heute, Donnerstag, dem 21. September, kommt der 68-jährige Mediziner aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen nach 16 Monaten Untersuchungshaft frei. Der Haftbefehl wird allerdings nur «ausser Vollzug gesetzt», wie es juristisch richtig heisst. Und zwar weil sich Habig auf einen Vergleich (Transition News berichtete) eingelassen hat.
Der Arzt kam vor Gericht, weil er Patienten nicht wirklich geimpft haben soll – insgesamt mehr als 6000-mal. Im Mai 2022 wurde er dafür in Untersuchungshaft genommen. Zur Anklage kam es erst im November 2022 in 589 Fällen. In einem ersten Teilurteil, das Ende Juni 2023 am Landgericht Bochum gefällt wurde, bekam Habig für 207 Fälle zwei Jahre und zehn Monate ohne Bewährung. Und er blieb weiter in Untersuchungshaft, noch immer wegen angeblicher Fluchtgefahr.
In dem jüngsten Deal ging es um weitere 200 Patienten, die geständig waren. Und nur bezogen auf diese Fälle, liess der Arzt sich darauf ein, dass er nicht geimpft hat.
«Die Richterin am Amtsgericht Recklinghausen sagte doch tatsächlich zu dem angeklagten Patienten, Heinrich Habig habe in seiner Einlassung erklärt, dass er überhaupt nicht geimpft hätte. Da musste ich als Zuschauerin reinrufen, dass das nicht stimmt», erzählt die Lokalpolitikerin und Freundin der Familie Claudia Ludwig. Und weiter: «Habig hat aber erklärt, nur soweit Patienten das sagen, würde es stimmen. Er könne sich nicht genau an jede einzelne Impfung erinnern.» Ludwig ist auch als Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen sehr daran interessiert, wie mit dem Arzt und dessen Patienten aus ihrer Stadt vonseiten der Justiz umgegangen wird.
Deswegen war sie auch in Bochum bei nahezu allen Gerichtsverhandlungen gegen Habig als Prozessbeobachterin dabei. «20 Jahre war ich Schöffin, aber in diesen hunderten Verfahren habe ich noch nie erlebt, dass ein Gericht so wie hier im Fall Habig alle Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hat. Da stimmt doch was nicht», empört sich Ludwig.
Ursprünglich sollte der Arzt gleich zu Beginn des Verfahrens ein umfassendes Geständnis ablegen, dass er niemanden wirklich geimpft hätte, und dafür dreieinhalb Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis. Das hatten damals die Pflichtverteidiger mit dem Gericht ausgehandelt. Erst danach zog der Arzt Rechtsanwalt Wilfried Schmitz als Wahlverteidiger hinzu und sein Geständnis zurück.
Ab dann kam im Laufe der weiteren Verhandlungen nach und nach heraus, wie sehr Polizei und Staatsanwaltschaft Patienten unter Druck gesetzt hatten, damit diese oft noch während der Hausdurchsuchungen gestehen, dass sie nicht wirklich geimpft worden seien. Es kam zu zwangsweisen Blutuntersuchungen. Einige Zeugen trauten sich mit diesen traumatisierenden Erlebnissen auch an die Presse, wie hier im Interview mit Transition News oder hier.
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass, nachdem aus dem frühen Geständnis nichts geworden war, der Arzt durch die lange Untersuchungshaft doch noch dazu gebracht werden sollte, zu erklären, er hätte niemanden wirklich geimpft.
«Doch wer unbedingt geimpft werden wollte, den hat er geimpft», zitiert Gerichtsreporter Heiko Grabowski Habigs jüngste Aussage im Zusammenhang mit der Einlassung. Ein weiterer Hinweis sei auch, dass die Apotheke mehr Impfdosen lieferte, als sie wieder abgeholt hätte, erinnert sich Grabowski an den entsprechenden Auftritt der Apothekerin am Gericht.
Es sollte ein Exempel statuiert werden. Dazu brauchte es viel Medienaufmerksamkeit. So erklärt Rechtsanwalt und Prozessbeobachter Christian Moser:
«Der Fall gegen den Arzt Heinrich Habig sollte zu seinem Nachteil als Tribunal aufgezogen werden. Verunglimpfung in der Mainstream-Presse als abschreckendes Beispiel und dann ein schnelles Geständnis, um die Ungereimtheiten unter den Tisch zu kehren. So war das gedacht.»
Dadurch, dass das Gericht absolut keine Beweisanträge der Verteidigung zugelassen hat, sieht Moser den Amtsermittlungsgrundsatz verletzt: «Denn ein Gericht muss in alle Richtungen ermitteln, um die grundsätzlichen Sachverhalte zu klären.»
Er vertritt mehrere Patienten, die von Heinrich Habig gegen «Covid» geimpft wurden, deren Behandlung von der Staatsanwaltschaft aber angezweifelt wird. Daher sei Moser gespannt, wie mit diesen Fällen weiter verfahren wird, wenn die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping nun ein zweites Teilurteil über weitere 200 Fälle und danach das Gesamturteil – aus Teilurteil eins und zwei – spricht. «Denn auf der Seite von Habig wird das Verfahren für die restlichen 189 Fälle, für die kein Geständnis vorliegt, eingestellt – so der Deal.»
Verteidiger Wilfried Schmitz hat für das erste Teilurteil Revision beantragt und wird beim zweiten Teilurteil beziehungsweise Gesamturteil genauso verfahren. Bis der Bundesgerichtshof darüber entschieden hat, kann Habig seine neu gewonnene Freiheit geniessen und sich auch wieder als Arzt um das Wohl seiner Patienten kümmern.
Nachtrag von 17:00 Uhr:
Der Prozessbeobachter und Rechtsanwalt Chris Moser berichtet in seinem Telegram-Kanal:
«Soeben, am heutigen 21. September 2023 wurde das Urteil der ersten Instanz gegen Heinrich Habig gesprochen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Ehefrau Fatima als mitangeklagte Sprechstundenhilfe wurde zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und 150 Sozialstunden verurteilt.
Zugleich wurde die Untersuchungshaft Habigs aufgehoben und er befindet sich auf freiem Fuss. Jedoch muss er sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben. Vor dem Gericht haben sich etwa 70 Leute eingefunden, um ihn zu begrüssen.»
**********************
Unterstützen Sie uns mit einem individuellen Betrag oder einem Spenden-Abo. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere journalistische Unabhängigkeit. Wir existieren als Medium nur dank Ihnen, liebe Leserinnen und Leser. Vielen Dank!
Oder kaufen Sie unser Jahrbuch 2022 (mehr Infos hier) mit unseren besten Texten im Webshop:
Kommentare