Wer während der Coronakrise in Deutschland auf Goldanlage-Finanzprodukte setzt, darf aufatmen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein weiteres physisch gedecktes Gold-Indexprodukt von der Abgeltungsteuer befreit. Das berichtet das Handelsblatt.
«Damit dürfte sich die Konkurrenz für das in Deutschland beliebte Xetra-Gold verschärfen», berichtet die Finanzzeitung in ihrer Online-Ausgabe.
Bereits 2015 habe der Bundesfinanzhof entschieden, «dass börsengehandelte Indexprodukte wie Xetra-Gold und Euwax-Gold II steuerlich wie physisches Edelmetall zu behandeln seien», heisst es in dem Artikel.
Der Clou: Bei diesen Produkten können sich Anleger das Gold auf Wunsch nach Hause oder zur Hausbank liefern lassen. Vor allem sind Gewinne, die Anleger mit dem Handel von Goldmünzen und Barren machen, nach der sogenannten Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei. Anders als Wertpapiere unterliegen sie nicht der Abgeltungsteuer, erklärt das Handelsblatt.
Doch durch das Urteil des BFH (AZ: VIII R 7/17) würden nun auch Gold-Zertifikate, sogenannte ETF, von der Abgeltungssteuer befreit.
«Erstritten hatte das Urteil ein Ehepaar aus Thüringen. Es hatte 2008 in das Produkt Gold Bullion Securities von Wisdom Tree (WKN: A0LP78) investiert und 2011 einen Gewinn in Höhe von rund 9000 Euro realisiert», so der Handelsblatt-Bericht.