Die Genehmigung für ein geplantes großes Windkraftprojekt im Nordosten Frankreichs wurde durch das Verwaltungsgericht Nancy am Freitag für nichtig erklärt, und zwar wegen möglicher optischer Beeinträchtigungen. Darüber berichtet unter anderem die Agentur Reuters. Mit der Entscheidung werde die 2017 erteilte Zulassung aufgehoben, die von Anwohnern angefochten wurde.
Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die 63 Turbinen des Windparks «Mont des Quatre Faux» mit ihren 200 Metern Höhe eine erhebliche Sichtbarkeit hätten. Sie sollten auf einer «weitläufigen Hochebene mit spärlich bewaldeten landwirtschaftlichen Flächen, weiten Ausblicken und wenigen visuellen Hindernissen» entstehen, so das Gericht. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen würde ausreichen, um die negativen Auswirkungen auf die Landschaft zu mindern.
Der Onshore-Windpark mit einer Leistung von 226 Megawatt (MW) sollte einer der größten des Landes werden, so die Medienberichte. Diese Kapazität wäre ausreichend gewesen, um den jährlichen Stromverbrauch von rund 250.000 Menschen zu decken.
Mont des Quatre Faux wurde vom französischen Energieriesen EDF Renewables und dem belgischen Unternehmen Renner entwickelt. Die Investitionskosten seien auf mehr als 250 Millionen Euro veranschlagt worden. Ein Sprecher von EDF (Électricité de France) habe gesagt, das Unternehmen werde die Entscheidung des Gerichts prüfen und in den kommenden Tagen darauf reagieren.
Frankreich habe mit diesem Entscheid seinen Ruf als problematisches Ziel für Onshore-Windkraftentwickler weiter gefestigt, schreibt das Portal Recharge News. Kurz zuvor ist das Land von der EU gerügt worden, weil es versäumt habe, die Vorschriften zum «übergeordneten öffentlichen Interesse» durchzusetzen.
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