Der Anwalt und Corona-Ausschuss-Gründer Reiner Fuellmich ist nicht zu beneiden. Der inzwischen 66-Jährige sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Für ihn besonders bitter, da ihm zwar unter anderem vorgeworfen wird, 700.000 Euro veruntreut zu haben, die als Spenden an die «Stiftung Corona-Ausschuss» geflossen sind, er sich aber nach wie vor für unschuldig hält. Transition News hat ihn dazu befragt.
Transition News wird nach Veröffentlichung dieses Interviews Viviane Fischer, das Landgericht Göttingen und die Hafenanwälte in Berlin um Stellungnahmen bitten. Auch vermeldete etwa der NDR am Mittwoch, dass der Prozess erst im Juli, also erst in acht(!) Monaten fortgesetzt würde. Was das bedeutet, versuchen wir auch zu eruieren.
Transition News: Wie geht es dir, Reiner? Wie hat sich dein psychischer und physischer Zustand innerhalb der vergangenen 13 Monate verändert?
Reiner Fuellmich: Danke für deine Anfrage. Mir geht es den Umständen entsprechend gut – nicht so aber einigen Mithäftlingen, die mit mir sprachen, obwohl ich mich in Isolationshaft befinde, und die daraufhin von Vollzugsbeamten zusammengeschlagen und sexuell missbraucht wurden. Details dazu werde ich in den nächsten Tagen veröffentlichen. Aufgrund der enormen internationalen Unterstützung befinde ich mich sogar in einem brauchbaren psychischen Zustand. Inzwischen unterstützen mich viele Millionen Menschen und ihre Organisationen weltweit.
Quelle: icic.law
Anfang Februar dieses Jahres warst du noch zuversichtlich, als du sagtest: «Die Beweisaufnahme geht weiter oder beginnt jetzt erst. Und ich bin absolut sicher, dass die Zeugen, die hier gehört werden, unsere Version der Geschichte bestätigen.» Was ist deine Version von der Geschichte – und welche harten Belege gibt es dafür?
Für unsere Version der Geschichte übergebe ich dir vier Statements, deren englische Version gerade weltweit die Runde macht. Darin siehst du, dass ich auf Veranlassung des Verfassungsschutzes in Zusammenarbeit mit dem BKA und dem LKA Niedersachsen in Mexiko entführt wurde – und das alles in engster Kooperation mit Antonia Fischer und Justus Hoffmann – und dass die mithilfe dieser beiden plus Marcel Templin, die allesamt kriminelle Berliner Anwälte sind, konstruierten Vorwürfe – siehe BKA-Dossier – ohne jede Substanz sind.
Zudem wird daraus ersichtlich, dass die Vorwürfe der drei allein der Verschleierung der Tatsache dienen, dass ich wegen meiner internationalen Vernetzung und Relevanz daran gehindert werden soll, die juristische Aufarbeitung zur Plandemie, zu AIDS usw. weiterzuführen, und vor allem daran gehindert werden sollte, all dies mit der nach wie vor mit mir zusammenarbeitenden Gruppe der internationalen Anwälte juristisch aufzuarbeiten.
Vorgeworfen wird dir ja, wie Medien wie der NDR berichteten, du hättest unter anderem Darlehensverträge in Höhe von 700.000 Euro vom Corona-Ausschuss erhalten und diese Gelder veruntreut. Viviane schrieb dazu, du hättest nichts von den 700.000 Euro zurückgezahlt. Auch hättest du damit keine neue Immobilie angeschafft, sondern wolltest mit dem Geld einen Kredit auf dein eigenes Wohn- und Kanzleigebäude ablösen. Doch der Ausschuss sei nicht Eigentümer der Immobilie geworden und habe auch keine Grundschuld erhalten. Dabei sei das kleine Gebäude von dir in Göttingen mit zwei Grundschulden zu Gunsten anderer Gläubiger belastet, sodass sein Wert erschöpft sei und du letztlich «gar keinen ‹Wertspeicher› für den Ausschuss geschaffen» hättest. Im Übrigen habe es sich hier um «eine Liquiditätsreserve gehandelt, die auf Abruf zurückkommen musste. Damit hatte sie rein gar nichts in einer Immobilie zu suchen.» Und unabhängig davon, ob der Ausschuss liquide sei oder nicht, müsstest du natürlich die Liquiditätsreserve sofort zurückgeben. Du hättest keinen Anspruch darauf, das Geld zu behalten. Was ist an diesen Ausführungen deiner Ansicht nach nicht korrekt?
Der vorsitzende Richter hatte sich während der gesamten Hauptverhandlung auf den Vorwurf der – dies kann nicht oft genug betont werden – nie Ermittlungen durchführenden Staatsanwaltschaft gestützt, ich hätte durch die Aufnahme eines Privatdarlehens aus Spendenmitteln des Corona-Ausschusses und die private Verwendung des Darlehens unter anderem durch Investitionen in meine Immobilie eine Untreue begangen, und zwar als Geschäftsführer des Corona-Ausschusses.
Doch dieser Vorwurf musste fallengelassen werden, als sich herausstellte, dass die Anklage inhaltlich falsch war und ich als Geschäftsführer des Corona-Ausschusses alleingeschäftsführungsbefugt war – und als im Rahmen der Beweisaufnahme festgestellt wurde, dass meine Darlehensaufnahme zur vorübergehenden Sicherung eines Teils der Spendengelder vor einer immanenten Beschlagnahme von der Ermessens- und Handlungsfreiheit des Geschäftsführers, also von der Business Judgment Rule des Gesellschaftsrechts, gedeckt war. Damit hätte das Strafverfahren gegen mich beendet, ich freigesprochen und sofort freigelassen werden müssen.
Wieso ist das nicht geschehen?
Nun, der Vorsitzende ersetzte dann die nunmehr unhaltbaren Vorwürfe durch die Behauptung, es seien gar keine – wohlgemerkt schriftlich in der Akte befindlichen! – Darlehensverträge geschlossen worden, sondern es habe in Wahrheit eine Vereinbarung zwischen Viviane Fischer und mir mit dem Inhalt gegeben, dass die Darlehensverträge nur als Scheingeschäft abgeschlossen worden seien, also mit der Maßgabe, dass sie nicht wirksam sein sollten, um zu verdecken, dass in Wahrheit eine Treuhandvereinbarung zwischen uns geschlossen worden sei, wonach das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen und dort verbleiben solle.
Was ist daran nicht korrekt?
Dieser neue Anklagevorwurf basiert auf nichts als einer Fata Morgana, denn Viviane Fischer hat auf Befragen des Vorsitzenden unter anderem selbst erklärt, dass sie – angeblich – zwar davon ausgegangen sei, dass wir beide das per Darlehensvertrag entnommene Geld als Liquiditätsreserve halten würden, dass darüber aber nie ausdrücklich gesprochen worden sei.
Wieso hast du das Darlehen nicht einfach zurückgezahlt?
Der Abschluss von Darlehensverträgen wurde auch durch die weitere Beweisaufnahme bestätigt. Im Übrigen enthalten auch ergänzende Unterlagen oder etwa die vom Gericht herangezogenen Chat-Verläufe keinerlei Hinweise in die Richtung, dass die Darlehensverträge lediglich zum Schein abgeschlossen wurden, um dahinterstehende Treuhandverträge zu verschleiern. Der Abschluss von Darlehensverträgen wurde darüber hinaus im Rahmen der Beweisaufnahme durch die Zeugenaussagen von Tobias Weißenborn, Cathrin Behn, Martin Schwab und Roger Bittel sowie die weiteren Zeugenaussagen aus dem privaten Umfeld und von dem ehemaligen Buchhalter des Ausschusses bestätigt.
Am Vermögensschaden oder an einer bloßen Vermögensgefährdung der (nicht existenten) Gesellschaft fehlte es schon deshalb, da mit dem Abschluss der Darlehensverträge ein Rückzahlungsanspruch sowohl formell als auch materiell erworben wurde, welcher auch rechtlich durchsetzbar gewesen wäre. Ausreichendes Immobilienvermögen, um die Rückzahlung der Darlehenssummen zu gewährleisten, war bei mir zu jedem Zeitpunkt vorhanden. Und ich wäre in jedem Fall durch den Verkauf dieser Immobilie fähig und in der Lage gewesen, diese zurückzugewähren. Dies hatte ich in zahlreichen Mediationsgesprächen und weiteren öffentlichen Statements und Interviews aus der Zeit Sommer/Herbst 2022 auch immer wieder bestätigt.
Verhindert wurde die Rückzahlung der Darlehen schließlich durch die Intervention des Berliner Rechtsanwaltes Marcel Templin nach bereits erfolgtem Verkauf meiner Göttinger Immobilie und der nachträglichen Eintragung der an diesen bereits im Februar 2021 abgetretenen Grundschuld für einen Anspruch in völlig anderer Höhe. Für die Grundschuld gab es bereits keinen materiell-rechtlichen Anspruch mehr, da die Mitglieder der Klägergemeinschaft «class-action» bereits ganz überwiegend ein direktes Mandatsverhältnis mit meiner Kanzlei abgeschlossen hatten. Zudem erhielt Marcel Templin einen Betrag in Höhe von 1,15 Millionen aus dem Verkauf meiner Immobilie, welche insgesamt 1,345 Millionen Euro erzielte.
Ist das belegbar?
Zum Beweis dessen gibt es schriftliche Zahlungsanweisungen des Notars, zahlreiche E-Mails, Kontoauszüge etc., die sich in der Akte befinden. Die Einvernahme des involvierten Notars Kleinjohann und des Zeugen Hoffmann vor Gericht haben dies ebenfalls bestätigt. Die Wirtschaftsstrafkammer unterstellte insofern in ihrem Beschluss vom 11. Juni 2024 auf Seite 6, dass der Erlös aus dem Verkauf meiner Immobilie zur Rückzahlung der verfahrensgegenständlichen Darlehenssumme von 700.000 € ausgereicht hätte und «jedenfalls in dieser Höhe kein materieller Anspruch des Herrn Templin bestand». Ob darüber hinaus ein Anspruch des Herrn Templin bestand, wirke sich auf das vorliegende Verfahren nicht aus, wie in dem Beschluss der Kammer weiter ausgeführt wird.
Nach hiesigem Kenntnisstand befindet sich das Geld in der Höhe jedoch bis heute auf dem Konto von Marcel Templin, ohne dass die Staatsanwaltschaft Göttingen – trotz hierzu von uns bereits Anfang Dezember 2023 gestellter Strafanzeige – in dieser Richtung interveniert oder eine Sicherung der Gelder vorgenommen hätte. Auch wurde seitens der Verteidigung bereits schriftsätzlich Ende November 2023 im vorliegenden Strafverfahren förmlich eine Abtretung des Anspruchs gegen Marcel Templin an die Vor-gUG erklärt. Ebenso wie meine dargestellte Rückzahlungsfähigkeit hat die Einvernahme der oben aufgeführten Zeugen meine Rückzahlungswilligkeit bestätigt.
Um welche Zeugen handelt es sich da?
Insbesondere die Zeugin Cathrin Behn hat hierzu vor Gericht ausgeführt, dass es völlig klar war, dass aus der Veräußerung meiner Göttinger Immobilie die Begleichung der Schulden aus den Darlehensverträgen an die VorgUG erfolgen sollte. Aber auch die Zeugen Weißenborn, Schwab, Bittel und Kuhn sowie die Zeugen aus dem privaten Umfeld haben dies bestätigt. Selbst Viviane Fischer gestand dies vor Gericht zu. Auch geht dies aus einer Vielzahl von öffentlichen Statements, E-Mails – welche sich auch in der Akte befinden und unter anderem sogar als Anlage der Strafanzeige beigefügt waren – und öffentlichen Interviews aus dem Jahr 2022 hervor.
Woher die Strafkammer hingegen im Beschluss vom 16. Juli 2024 schlussfolgert, dass ich «seit dem Herbst 2021 die Beträge infolge des Streits mit Antonia Fischer und Dr. Hoffmann im Sommer 2021 überhaupt nicht mehr an die mit diesen bestehende Vorgesellschaft zurückführen wollte, sodass ab diesem Zeitpunkt keine Rückzahlungsbereitschaft an die Vorgesellschaft mehr bestand», erschließt sich nicht und ergibt sich in dieser Form weder aus der Beweisaufnahme noch aus den Zeugenaussagen noch aus einem eigenen Zugeständnis von mir selbst. Diese Aussage ist seitens des Gerichts frei erfunden worden bzw. etwaige Äußerungen zu den gesellschaftsinternen Streitigkeiten in der Vor-gUG schlicht aus dem Zusammenhang gerissen worden.
In dem Begleittext zu einem YouTube-Video, auf das deine ICIC-Mitarbeiterin Heike in ihrem Email-Aussand vom 22. August verlinkt hat, heißt es: «Reiner Fuellmich sitzt seit nunmehr zehn Monaten im Gefängnis, ohne dass er angehört und ohne dass an einem der 24 Prozesstage Beweisanträge zugelassen worden seien.» Dem wird entgegengehalten, du seist in dem Verfahren mehrfach und ausführlich angehört worden – und an einem der letzten Prozesstage seien auf Antrag von Frau Wörmer zwei Zeugen vernommen und auch Martin Schwab sei geladen worden, wie etwa hier dokumentiert sei. Widerspricht das nicht der Aussage in dem Begleittext?
Die Beweisaufnahme brach das Gericht Anfang Mai urplötzlich ab, nachdem noch nicht einmal die Hälfte der von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen gehört worden war und unsere Zeugen bis dahin überhaupt nicht gehört worden waren. Denn es hatte sich gezeigt, dass der Vorwurf gesellschaftsrechtswidriger Privatdarlehen haltlos ist, weil dies von dem Ermessen der Geschäftsführer einer Gesellschaft – der sogenannten Business Judgement Rule – gedeckt war.
Das Gericht erfand dann einen neuen Vorwurf, nämlich den, dass Viviane Fischer und ich gar keine Darlehensverträge geschlossen hätten, sondern vielmehr Treuhandverträge, die durch die Darlehensverträge angeblich nur verdeckt werden sollten. Die Darlehensverträge seien reine Scheinverträge gewesen. Und entsprechend dieser verschleierten Treuhandverträge – warum wir so was verschleiern sollten, hat das Gericht nicht mal ansatzweise versucht zu erklären – sollte angeblich das zu sichernde Spendengeld auf einem Konto von mir und einem Konto von Viviane Fischer oder auf gar keinem Konto oder nur auf meinem Konto vorgehalten werden. Doch auch diese Varianten, die sich aus drei Schreiben des Anwalts von Viviane Fischer entnehmen lassen, widersprechen sich. Auch das ist aber bisher nicht aufgeklärt worden.
Insgesamt wurden Dutzende unserer Beweisanträge abgelehnt – insbesondere der zentrale Beweisantrag zur Anhörung von Viviane Fischer zu den im Mai dieses Jahres erfundenen neuen Vorwürfen über angebliche Scheinverträge, Treuhandverträge usw. Auch haben wir immer wieder gerügt, dass faktisch kurz nach dem 3. Mai das schriftliche Verfahren eingeführt wurde, weil damit faktisch die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Es wurden derweil zwei Leumundszeugen von Viviane Fischer gehört, die bestätigt haben, dass es zu keinem Zeitpunkt um etwas anderes als Privatdarlehen gegangen sei nach ihrer Kenntnis. Und richtig ist auch, dass Martin Schwab gehört wurde. Der hat uns zwar nicht geschadet, stellt sich aber nach wie vor vor seine Schützlinge, obwohl er inzwischen genau weiß, dass sie mir weit mehr als eine Million Euro entwendet haben. Dies hat er mir auch in einer E-Mail exakt so mitgeteilt.
Warum ist das nicht aufgeklärt worden?
Damit wir nicht nachweisen können würden, dass auch diese neue angeklagte Variante ohne jede Substanz ist, brach das Gericht die Beweisaufnahme vollständig ab und weigerte sich, unsere Zeugen zur Überprüfung dieser Version zu hören. Allerdings ließ sich das nicht durchhalten. Inzwischen wurde dann schließlich doch Martin Schwab gehört, der Förderer der drei Anzeigeerstatter, der ihnen damals, im November 2021, helfen wollte, sich die Hälfte der Spendengelder entgegen der Satzung des Ausschusses anzueignen. Aber es gilt der Grundsatz, dass, wenn es, wie hier, auf die Äußerungen einer einzigen sogenannten unmittelbaren Zeugin ankommt – hier ist ja Viviane Fischer die einzige Zeugin dafür, dass angeblich gar keine Darlehensverträge geschlossen worden seien usw. –, diese unmittelbare Zeugin zu hören ist. Mittelbare Zeugen vom sogenannten Hörensagen wie Martin Schwab reichen nicht aus.
Das will das Gericht aber nicht, weil es weiß, dass Viviane Fischer eine Befragung zu den Widersprüchen aus den Erklärungen ihres Anwalts und zu ihrem eigenen Verhalten – sie hatte ja das komplette Geld für ihren Lebensunterhalt verbraucht, da sie weder Einnahmen noch Vermögen hatte – nicht überstehen würde, ohne zugestehen zu müssen, dass es eben doch nur Darlehensverträge, und zwar Privatdarlehensverträge, und sonst nichts gab.
Viviane trug vor, du hättest in diesem Zusammenhang von «Kleingeld» geredet. Sie verglich dies mit den «Peanuts» von Hilmar Kopper, der diesen Terminus 1994 benutzte, als er Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG war, und zwar für offene Handwerkerrechnungen im Wert von 50 Millionen DM – inflationsbereinigt heute etwa 37,7 Millionen Euro – im Zuge der Insolvenz des Immobilienunternehmers Jürgen Schneider. Und sie stellt die Frage: «Warum hat es Reiner nötig, das ‹Kleingeld› der Spender für seine privaten Zwecke zu verwenden, wenn er doch in Geld schwimmt?»
Es ist Unsinn, dass ich im Zusammenhang mit dem Geld von «Kleingeld» gesprochen hätte. Das ist eine weitere Erfindung von Viviane Fischer. Das Gericht hat im Übrigen längst mehrfach, und zwar auch schriftlich, festgestellt, dass ich von Anfang an stets bereit und auch in der Lage war, das per Privatdarlehen in Sicherheit gebrachte Geld zurückzuzahlen und dies auch getan hätte, wenn es sich die drei Berliner nicht rechtswidrig unter den Nagel gerissen hätten.
Wieso hat sich deine «Version der Geschichte» vor Gericht noch nicht durchgesetzt?
Nun, die ursprüngliche Anklage ist ja, wie dargelegt, zusammengebrochen. Die neue, frei erfundene Version von Scheinverträgen und Treuhandverträgen würde genauso zusammenbrechen, wenn Viviane Fischer dazu gehört werden würde und mit ihren eigenen widersprüchlichen Aussagen und ihrem dazu in völligem Widerspruch stehenden Verhalten konfrontiert werden würde. Dann würde es nämlich darauf hinauslaufen, dass nicht beweisbar ist, dass die von ihr behaupteten Vereinbarungen zusätzlich oder anstelle oder ergänzend zu, keine Ahnung, den Darlehensverträgen getroffen wurden. Und es würde dabei bleiben, dass es um reine Privatdarlehensverträge geht. Im Zweifel für den Angeklagten heißt es dann, und damit wäre der Fall endgültig erledigt.
Im Februar hast du auch vorgetragen, ein ehemaliger Corona-Ausschuss-Mitstreiter Justus Hoffmann sei der «Drahtzieher» hinter allem. Welche konkreten Belege gibt es dafür?
Bei dem Ganzen handelt es sich um eine rein gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung, die nur deshalb im Gericht gelandet ist, weil die drei Berliner [Hafenanwälte Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer], die von Marcel Luthe, dem V-Mann des Verfassungsschutzes – das haben wir urkundlich belegt – unterwandert wurden, selbst zu V-Leuten des Verfassungsschutzes geworden sind und mich tatsächlich im Auftrag des Verfassungsschutzes aus dem Verkehr ziehen sollten. Ich sollte dadurch aus angegebenen Gründen demonetarisiert und öffentlich «heruntergeputzt» werden.
Dabei ist Justus Hoffmann der Drahtzieher der nun seit etwa Ende 2021 für den Verfassungsschutz tätigen drei Berliner Hafenanwälte, die weder fachlich noch menschlich in irgendeiner Weise jemals Kompetenz aufgewiesen haben. Inzwischen haben sich selbst die «Eltern stehen auf»-Leute von denen verabschiedet. Justus Hoffmanns Kanzleipartner Marcel Templin hat sich genau entsprechend den Vorgaben im Dossier, vom V-Mann Luthe angewiesen, den allergrößten Teil des Kaufpreises für mein Haus im Dezember 2022 unter den Nagel gerissen. Um es ganz klar und deutlich zu sagen: Zu keinem Zeitpunkt war mein Haus in irgendeiner Weise belastet, bis am 18. November 2022 Marcel Templin im Wege des Betruges sich selbst als Gläubiger von Grundschulden eintragen ließ. Er konnte gar nicht im eigenen Namen irgendetwas eintragen, denn er hatte mir zwar ein Darlehen gewährt, aber nur in Vertretung meiner Mandanten.
Antonia Fischer und Justus Hoffmann haben im Übrigen weder im Corona-Ausschuss noch sonst wo irgendeine Rolle gespielt. Justus Hoffmann hat schwere persönliche Probleme, wie inzwischen jeder insbesondere im Gericht mitbekommen hat. Natürlich ist seine Behauptung, ich hätte dem Corona-Ausschuss 85 Prozent der Spendengelder entzogen, nichts als eine seiner üblichen dreisten Lügen.
Deine Anwältin Katja Wörmer konstatierte kürzlich: «Es handelt sich um einen reinen Schauprozess, der nur auf eine Verurteilung ausgerichtet ist.» Welche Belege gibt es dafür, dass es sich um einen «Schauprozess» handelt?
Das Ansinnen der drei Berliner geht nicht auf, weil jedenfalls die internationale Öffentlichkeit längst weiß, was abgeht. Zumindest alle Menschen auf unserer Seite des Zauns überall auf der Welt und alle im Gericht anwesenden Menschen einschließlich der internationalen Prozessbeobachter wissen, dass das hier ein Schauprozess ist. Nur der sogenannte «Deep State» und seine Marionetten sehen das natürlich anders – so wie er die Aktionen in Gaza als humanitäre Maßnahmen darstellt und uns glauben machen will, dass tote Russen tote Monster sind und tote Ukrainer tote Heilige.
Entmutigt dich die Aussage deiner Anwältin?
Entmutigen? Nichts kann mich und uns entmutigen. Der Fall beginnt immer größere internationale Auswirkungen und Dimensionen zu bekommen. Es finden Aktionen bei einer Reihe von deutschen Botschaften in zum Beispiel Dänemark, Kanada, Niederlande, Frankreich, Australien usw. statt. Wieso ich schon seit fast elf Monaten in U-Haft bin? Es gibt keinen dringenden Tatverdacht, also auch keinen Grund, mich wegen der Vorwürfe eines bloßen Vergehens – mehr hat man ja nicht konstruieren können – betreffend das im Wesentlichen von mir eingeworbene Spendengeld in Haft zu halten. Zumal ja das Geld vorhanden ist, und zwar bei den Betrügern aus Berlin, und zumal ja inzwischen auch das Gericht selbst festgestellt hat, dass ich jederzeit aufgrund der hohen Werthaltigkeit meiner Göttinger Immobilie die 700.000 Euro innerhalb von Tagen hätte aufbringen können.
Eine entsprechende Strafanzeige gegen die drei Berliner Betrüger liegt der Staatsanwaltschaft übrigens seit Dezember 2023, wobei sich die gesamte von Justus Hoffmann verfasste Strafanzeige schon durch Viviane Fischers Stellungnahme dazu als eine einzige dreiste Lügengeschichte erwiesen hat. Auch gibt es jetzt eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Staatsanwalt selbst. Und wir erhalten Hilfe auch von aktiven Staatsanwälten und Richtern, deren Namen wir natürlich erst nennen können, wenn sie damit einverstanden sind und diese Sache hier durch ist.
In besagtem Begleittext zu einem Youtube-Video, auf das deine ICIC-Mitarbeiterin Heike in ihrem Email-Aussand vom 22. August verlinkt hat, heißt es auch, du würdest «an Händen und Füßen gefesselt und von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizisten zu den Gerichtsterminen gebracht». Ist das so korrekt? Wenn ja, wie wurde dieses Vorgehen begründet – und was hat das mit dir gemacht?
Ja, seit dem 10. Juni werde ich für jeden Transport von der JVA ins Gericht und zurück mit Handschellen gefesselt, die sodann an einem ledernen Bauchgurt per Stahlschloss so befestigt werden, dass aufrechtes Sitzen oder Gehen unmöglich ist. Außerdem werde ich mit Ketten um die Fußgelenke so gefesselt, dass nur noch Trippelschritte möglich sind. Die beiden mich fahrenden Vollzugsbeamten tragen kugelsichere Westen und sind mit Pistolen und MPs bewaffnet und fragen mich jedes Mal, ob ich auch – wie sie – eine kugelsichere Weste tragen möchte.
Da ich das stets ablehne, muss ich eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, was stets mit dem Satz kommentiert wird, dass ich ja aber auch versehentlich von einer Kugel getroffen und erschossen werden könnte; das sei dann aber mein Problem. Mehrere Mannschaftswagen der Polizei begleiten jede Fahrt. Alle Polizisten sind genauso bewaffnet und mit kugelsicheren Westen ausgestattet. Begründet wurde das damit, dass der Vorsitzende Richter angeblich von meinen «Anhängern» – wir gehen davon aus, dass auch dahinter Justus Hoffmann steckt, dessen Ex-Freundin uns mitteilte, sie fürchte sich inzwischen vor ihm – eine anonyme Droh-E-Mail erhalten habe.
Was auch geschieht, man sagt: «Abgerechnet wird zum Schluss.» Es wird in jedem Fall Gerechtigkeit geben, nachdem sich ja nun auf allen oben angesprochenen Ebenen der Nebel lichtet und Gut und Böse immer deutlicher sichtbar geworden ist. Karma is a bitch, sagt man, und steht für schlechte Handlungen, die eine negative Konsequenz nach sich ziehen. Die Amerikaner nennen das, was jetzt kommt, poetic justice. Und der werden weder die drei Anzeigenerstatter noch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft oder die Drahtzieher im Hintergrund entgehen. Genauso wenig wie ihre auch in meinem Verfahren im Gericht aufgetretenen Marionetten oder die Killer vom Gaza-Streifen, von Corona, 9/11, Fake-AIDS usw. Keiner wird entkommen, da sind wir in der internationalen Community auf dieser Seite des Zauns absolut sicher.
*****
Reiner Fuellmich ist Mitgründer des Corona-Ausschusses und Gründer des International Crimes Investigative Committee (ICIC). Er wurde in Bremen geboren und ist auch dort aufgewachsen. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Georg-August-Universität Göttingen und in Los Angeles. Er arbeitete unter anderem als wissenschaftlicher Assistent an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und promovierte dort. Bevor er 1993 die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich gründete, war er im Firmenkundengeschäft der Deutschen Bank in Deutschland und Japan tätig. Fuellmich hat verschiedene Artikel und Bücher in den Bereichen Bankrecht, Arztrecht und internationales Privatrecht publiziert und lehrte als Professor und Lehrbeauftragter bereits an Universitäten in Deutschland und Estland.
Kommentare