Im Mai 2021 bestanden in Italien unter der Regierung von Mario Draghi noch restriktive Covid-Massnahmen, darunter die Maskenpflicht an Schulen. Am Institut Olivetti in Fano beschuldigte ein Student die Schule, die Verfassung zu verletzen und kettete sich an der Schulbank an.
Wie Byoblu berichtete, rief die Schulleiterin daraufhin die Polizei, welche dem Studenten sein Telefon abnahm und ihn in die Notfallaufnahme einer Klinik brachte. Dort versuchte man, ihn einem SARS-CoV-2-Test zu unterziehen, was der Student jedoch ablehnte. Er wurde dann gegen seinen Willen in die psychiatrische Abteilung eingewiesen und wegen Störung des öffentlichen Dienstes angeklagt.
Der Fall brachte laut Byoblu die Öffentlichkeit durcheinander. Auf der einen Seite hätten die Befürworter von Auflagen und Lockdowns von dem 18-Jährigen als einem Wahnsinnigen gesprochen. Auf der anderen Seite hätte es diejenigen gegeben, die wüssten, dass die Massnahmen gegen die Menschenrechte verstossen und dass es der Staat ist, der verrückt ist.
Über zwei Jahre später hat der Student aus Fano jedoch Gerechtigkeit erfahren. Obwohl der Staatsanwalt eine Strafe von 30 Tagen Haft forderte, sprach ihn der Richter frei, weil «kein Verbrechen vorlag».
Das gleiche Schicksal ereilte auch den 70-jährigen Mann aus Pesaro, den der Staatsanwalt als denjenigen bezeichnet hatte, der den jungen Mann zu seinen Taten inspiriert hatte. Er wurde freigesprochen, weil es keine Beweise für eine Aufwiegelung gab.
Byoblu erachtet das sicherlich als einen Sieg, der jedoch «wie immer zu spät» komme. Der junge Mann sei gewaltsam einer medizinischen Behandlung unterzogen worden, die normalerweise nur dann von den Behörden vorgeschlagen wird, wenn das Leben des Patienten in grosser Gefahr ist.
Eine Massnahme, die, wie der Psychiater und Psychologe Alessandro Meluzzi vor den Mikrofonen von Byoblu sagte:
«..., den Bürgermeister, die Staatsanwaltschaft und den Richter, der die freiheitsentziehende Massnahme angeordnet hat, mit sehr schweren Sanktionen hätte belegen müssen. Denn es handelt sich um ein echtes Vergehen aus rechtlicher, medizinisch-rechtlicher, therapeutischer, strafrechtlicher, zivilrechtlicher und psychologischer Sicht.»
Byoblu merkt zudem an, dass der 18-Jährige von der medialen Schlamm-Maschine überrollt wurde, verstärkt durch den sozialen Hass, der in jenen Jahren gewalttätiger denn je gewesen sei. Unter diesen Umständen wäre nicht nur eine Absolution, sondern zumindest eine Entschuldigung angebracht gewesen.
Kommentare