Das vom Bundesrat angeordnete und generelle Demonstrationsverbot bei einer Strafandrohung von drei Jahren Freiheitsentzug sei ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Schluss kommt der Dachverband der Genfer Gewerkschaften Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS).
Deshalb hat der Gewerkschaftsbund Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Die Klageschrift richtet sich direkt gegen den Bundesrat und das am 13. März 2020 erlassene Versammlungsverbot, welches dem Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit nach Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuwiderlaufe. Diese Situation stelle eine Verletzung der Grundrechte von Gewerkschaftsmitgliedern dar, welche als direkte Opfer dieses Verbotes anzusehen seien.