Das Tragen von Atemschutzmasken während schriftlicher Prüfungen an deutschen Universitäten steht womöglich vor dem Aus: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat am Freitag dem Eilantrag eines Studenten stattgegeben. Dieser hatte sich erfolgreich dagegen gewehrt, während einer Klausur der von seiner Universität auferlegten Maskenpflicht nachzukommen.
Das Gericht hielt in seiner Begründung die Befürchtung des Studenten für berechtigt, dass das ungewohnte Tragen einer Maske während der anstehenden Klausuren seine Konzentrationsfähigkeit spürbar beeinträchtigen könnte.
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) hat auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgehend reagiert (Aktenzeichen 4 B 112/20).
Zwar muss die Maske weiterhin bis zum Betreten des Prüfungsraumes getragen werden – aber nicht mehr während der Prüfung, solange der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.