Das Netzwerk der kritischen Richter und Staatsanwälte KRiStA hat die vom Verfassungsgericht abgelehnte Beschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung im Volltext veröffentlicht.
Im Jahr 2021 hatte Dettmer als Richter am Amtsgericht in Weimar eine einstweilige Anordnung erlassen, die die Maskenpflicht und andere Maßnahmen für Schüler aufhob. Dettmar hatte sich auf Gutachten berufen, die die gesundheitlichen und seelischen Schäden der Maßnahmen für Kinder belegen sollten. Der Richter stellte klar, dass diese Maßnahmen auf wissenschaftlich nicht fundierten Annahmen beruhten.
Doch statt eine breite Diskussion zu eröffnen, wurde Dettmar als «Querdenker» diffamiert und seine Entscheidung als ein gefährlicher Akt des Widerstands gegen den Rechtsstaat interpretiert. Der anschließende Strafprozess und die Verurteilung Dettmars zu einer erheblichen Strafe zeigten laut Kritikern, wie sehr das Vertrauen in die juristische Unabhängigkeit während der «Pandemie» erschüttert wurde.
Der Fall sei ein herausragendes Beispiel für das Versagen der Justiz bei der Auseinandersetzung mit epistemischem Unrecht während der «Pandemie», konstatierte beispielsweise Jörg Benedict in einem Essay auf dem Portal Cicero im April 2025 (wir berichteten).
Mit der Veröffentlichung von Dettmers Verfassungsbeschwerde will das Netzwerk KRiStA nach eigenen Angaben seinen Lesern die Möglichkeit geben, «die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts zu überwachen und zu untersuchen, ob die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gerechtfertigt bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war». Die Verfassungsbeschwerde decke Willkür bei seiner Verurteilung auf, betont KRiStA. Doch Rechtsmittel gegen die Nichtannahme seien nicht gegeben.
Es ist das dritte Mal, dass KRiStA eine Verfassungsbeschwerde im Volltext publiziert. Zuvor wurde bereits die Verfassungsbeschwerde von Dr. Pieter Schleiter vom Dezember 2020 gegen zahlreiche Corona-Maßnahmen veröffentlicht. Bei der zweiten veröffentlichten Verfassungsbeschwerde ging es um eine Maskenpflicht vom Januar 2023.
In einem Interview mit der Berliner Zeitung hat Christian Dettmar die Geschichte seiner Verurteilung wegen seiner Corona-Rechtsprechung erzählt und offenbart, dass die letzten Jahre für ihn «sehr belastend» waren. Trotz formaler Fehler, die ihm vorgeworfen werden, steht er zu seinen Entscheidungen:
«Ich würde dasselbe machen wie damals, nämlich alles sorgfältig zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen.»
Dettmer kritisierte in diesem Interview ignorierte Gutachten, die später mit RKI-Erkenntnissen übereinstimmten, sowie ein Justizsystem, das die Sache nicht beleuchtet. Bereits durch die Verurteilung durch den Bundesgerichtshof hat Christian Dettmar sein Richteramt kraft Gesetzes verloren – zuvor war er suspendiert worden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dies nun endgültig gemacht.
Hier geht es zu Dettmers Verfassungsbeschwerde im Volltext.