Widerstand lohnt sich. Noch vor kurzem wollte der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach homöopathische und anthroposophische Behandlungen als freiwillige Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen streichen (wir berichteten). Mit der Begründung, dass es für deren Erfolg «keine wissenschaftliche Evidenz» gebe. Doch nachdem die Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft innerhalb eines Monats fast 200’000 Unterstützer-Stimmen für eine Bundestagspetiton sammeln konnte, ruderte er zurück.
Im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetesz (GVSG) vom 21. März 2024 ist die Streichung der freiwilligen Zusatzleistungen jedenfalls nicht mehr enthalten. Darüber berichtet der Homoeopathiewatchblog. Auf dessen Anfrage teilte die Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums am 26. März mit, Lauterbach wolle das Thema zum Gegenstand weiterer Beratungen machen.
Viel Vertrauen bringt der Homoeopathiewatchblog Lauterbach allerdings nicht entgegen. Das Portal warnt davor, dass der Gesundheitsminister mit einem Trick in letzter Minute seine geplante Streichung der Homöopathie doch noch vollstrecken könnte. Oft nehme die Regierung vor einer Abstimmung im Bundestag in letzter Minute noch Änderungen an grossen Gesetzespaketen vor – und eine solche letzte Änderung könnte die Wiederaufnahme der Homöopathie-Streichung sein.
Deshalb sei es gut, dass es am 22. April im Bundestag eine Anhörung zur Streichung von Homöopathie und Anthroposophie als Kassenleistung geben werde. Dadurch könne man die Bundestagsabgeordneten auf das Thema aufmerksam machen.
Diese Anhörung kam zustande, weil die Homöopathie- und Anthroposophie-Gemeinschaft das für eine Anhörung notwendige Quorum von 50’000 Unterzeichnern der Bundestags-Petition innerhalb weniger Tage erreicht und nach vier Wochen mit fast 200’000 Stimmen deutlich überschritten hatte.
In der auf anderthalb Stunden angesetzten Bundestagsanhörung können Vertreter der Homöopathie und Anthroposophie Argumente für die Therapien vortragen, ein Vertreter des Gesundheitsministeriums hält die Gegenrede. Die 30 Abgeordneten des Ausschusses können Fragen stellen.
Kommentare