Unter dem Motto «All for Health, Health for All» fand vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf die 77. World Health Assembly (WHA) statt. Ein zentrales Thema der Versammlung waren die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Während der WHO-Pandemievertrag vorerst als gescheitert erklärt wurde, kursierten Gerüchte, dass man auch die IGV nicht annehmen würde (wir berichteten hier darüber).
Die Änderungen der IGV sind brisanter – und eigentlich müsste vor der Abstimmung eine viermonatige Notifizierungspflicht eingehalten werden. Trotzdem legte das WHO-Sekretariat den Mitgliedstaaten am letzten Verhandlungstag eine neue, umfassend geänderte Endfassung der IGV zur Abstimmung vor. Dies war gestern bereits am späten Nachmittag durchgesickert, und kurz nach 21 Uhr, wenige Stunden später, wurde diese angenommen.
Die Schweizer Vertreterin äußerte sich nach der Abstimmung wie folgt (Übersetzung der Live-Übertragung durch das Aktionsbündnis Freie Schweiz):
«Herr Präsident, wir danken den beiden Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften sowie den Sekretären der WHO für ihr großes Engagement bei den Verhandlungen zur einvernehmlichen Verabschiedung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Dies ist ein entscheidender Schritt für einen besseren Schutz der Gesundheit in der ganzen Welt und für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Wir haben uns für Gerechtigkeit eingesetzt und aus der Pandemie gelernt. Wir setzen uns weiterhin für eine Zukunft ein, in der wir über robuste Mechanismen zum Schutz unserer Bevölkerung verfügen. Die Schweiz wird nun, wie andere Unterzeichnerstaaten interne Verfahren einleiten und prüfen, ob die Änderungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Diese Änderungen müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Ich danke Ihnen.»
Die Aussagen der Schweizer Delegation unterstreichen die Schlussfolgerungen des Rechtsgutachtens von ABF Schweiz, dass die IGV dem Parlament unterbreitet werden müssen. Damit das Parlament deren Überprüfung vor dem automatischen Inkrafttreten innerhalb von zehn Monaten überhaupt durchführen kann, muss der Bundesrat zwingend proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht ausüben und die Ablehnung der Änderungen erklären (sog. Opting-out).
Die IGV sind eigentlich Vorschriften, die von den Mitgliedsländern der WHO direkt angewendet und nicht zuerst ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Die Tatsache, dass einige Länder wie die Schweiz dies trotzdem tun wollen, zeigt, dass sie nun die Brisanz der vorgeschlagenen Änderung erkennen.
Wie James Roguski gestern Abend auf seinem Substack schrieb, ist die Annahme der IGV «ein enormer Verlust für die Demokratie, die Selbstbestimmung in Gesundheitsfragen, die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte». Die verabschiedeten Änderungen könnten den weltweiten Ausbau des pharmazeutischen Industriekomplexes erheblich erleichtern, der darauf abzielt, andauernde «Pandemienotfälle» auszulösen, die durch «relevante Gesundheitsprodukte» nicht gelindert und gelöst, sondern noch verschlimmert werden.
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