Wir haben damals ausführlich berichtet: Mit Hilfe der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hätten im vierten Quartal 2023 zwei Buben im Schweizer Kanton Baselland zwangsweise geimpft werden sollen. Das Bundesgericht hatte dekretiert, dass dies auch unter Anwendung von Polizeigewalt geschehen soll. Die Jungen und ihre tapfere Mutter setzten sich gegen die KESB durch. Vorausgegangen war ein elterlicher Streit: Der Vater war für, die Mutter gegen die Impfung. Da sich die Eltern nicht einigen konnten, schaltete sich die KESB ein – gestützt auf eben dieses Urteil des Bundesgerichts, das dem Vater in dieser Frage recht gab.
Die Mutter widersetzte sich dennoch der Verfügung, weil die Buben die Impfung nicht wollten. Eine Zwangsvollstreckung unterblieb, nachdem die Polizei klargemacht hatte, dass sie sich dazu nicht hergeben würde und der KESB eine Lektion in Sache Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns erteilte. Der Fall hat damals reichlich Staub aufgewirbelt – auch in den Leitmedien.
Nun wurde die Mutter dennoch durch die Staatsanwaltschaft mit einer Buße von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 790 Franken belegt – wegen «Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung». Der Strafbefehl ist rechtskräftig, da keine Einsprache erfolgte. Die Mutter erklärte, sie habe auf eine juristische Weiterführung verzichtet, um ihre Kinder zu schonen.
Dies wurde hier berichtet – wiederum in voreingenommener Manier und in einer Art, die jegliche kritische Distanz zum Handeln der Behörden vermissen ließ:
- Die Impfung wurde gegen den Willen eines Elternteils angeordnet, obwohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit davon betroffen ist und man in der Coronazeit immer betonte, dass Impfungen unter Anwendung von Gewalt nicht in Frage kämen.
- Zudem hat die Berichterstattung es versäumt, Risiken der Impfung oder offene Fragen zur Impfstoffzulassung kritisch zu hinterfragen. Die Tatsache, dass die Arzneimittelbehörde Swissmedic der fraglichen Masern-Einzelimpfung in einer Nacht-und-Nebelaktion die Zulassung entzog und auch vorhandene Chargen nicht mehr verimpft werden durften, spricht Bände, wurde aber in den Leitmedien nicht erwähnt.
- Generell muss bemängelt werden, dass die Medien in diesem Fall wie in der Coronazeit eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle staatlicher Institutionen weitgehend vermissen ließen. Stattdessen wurden die Mutter und ihre Unterstützer – Mahnwachen, Freiheitstrychler, die grüne Kantonsrätin Laura Granzioli und die SVP-Jungpolitikerin Sarah Regez – pauschal als «Staatsverweigerer» gebrandmarkt. Ein Vorwurf, der wohl eher auf Behörden zutrifft, die diese Grundrechte ignorierten.