Fünf Wissenschaftler (siehe unten) haben bei der Bundesregierung einen Fragenkatalog zu den Gründen für die durch den Lockdown erfolgten Einschränkungen der Grundrechte eingereicht:
– Aus welchem Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen das Bilden einer Herdenimmunität entschieden?
– Weshalb sieht die Regierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung – trotz geringer Sterblichkeitsrate?
– Wie rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus den Massnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit?
– Was sind die Gründe für die Schliessung von Bildungsstätten, wenn gerade junge Menschen nicht zur Risikogruppe gehören?
Die Antworten der Bundesregierung bewerten die Wissenschaftler als wenig konkret. Die Regierung verweist auf Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts und europäische Statistiken sowie auf eine dank dem Lockdown verlangsamte Ausbreitung des Virus. Auf die Frage nach den hohen wirtschaftlichen Schäden und den gesundheitlichen «Kollateralschäden» sowie der Verhältnismässigkeit der Massnahmen ist die Regierung nicht eingegangen.
Ein Papier aus dem Bundesinnenministerium belegt sogar, dass es keine professionelle Risikobewertung durch die Regierung gegeben hat. Dies ist deshalb problematisch, weil – gemäss Bundesverfassungsgericht – bei Einschnitten in Grundrechte «das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte wesentlich» überwiegen muss. Seit Hippokrates Losung «Erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen» ist unbestritten, dass die Schäden einer Therapie nicht größer sein dürfen als die Schäden einer Krankheit.
«Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die Grundrechte beschränkenden Massnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig!», schreibt der Mainzer Ökonom Prof. Werner Müller, der die Fragen zusammen mit Prof. Sucharit Bhakdi, Medizinische Mikrobiologie, Prof. Stefan Hockertz, Immunologe, ehemals Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf, Prof. Stefan Homburg, Ökonom, Universität Hannover, Prof. Harald Walach, Psychologe, Universität Witten-Herdecke, gestellt hatte.
Die Nachfrage von Prof. Dr. med. Pietro Vernazza, Infektiologe am Kantonsspital SG, beim BAG der Schweiz, habe, wie er dem Tagblatt sagte, ergeben, dass die Entscheidung bei uns nicht auf wissenschaftlicher Basis erfolgt sei, sondern weil die anderen Länder diese auch durchgeführt haben.