Der Journalist und Podcaster Aron Morhoff hatte ein mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Satire-Video veröffentlicht, in dem der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck zu sehen ist. Offensichtlich missfiel die Kreation dem Politiker vom Bündnis 90/Die Grünen, denn kurz darauf erhielt Morhoff eine Vorladung von der Polizei Sachsen. Vorgeworfen werden ihm üble Nachrede und Verleumdung.
Quelle: Screenshot YouTube/Nuoviso Home Office
In der Nuoviso-Sendung «Home Office # 429» meint Morhoff, das Video falle seiner Ansicht nach unter Kunstfreiheit, da es klar als Satire gekennzeichnet sei. YouTube biete neuerdings zudem die Option an, anzugeben, dass ein Video mit KI erstellt wurde.
Der Moderator Frank Höfer fügt hinzu, dass der Fall die Dünnhäutigkeit des Wirtschaftsministers zeige. Bei einem solchen Vergehen müsse das Opfer nämlich persönlich Anzeige erstatten, somit sei die Vorladung mit einer Unterschrift von Habeck verbunden. Höfer komplimentiere sich bei Morhoff, denn das bedeute, dass der Wirtschaftsminister das «Kunstwerk» gesehen habe.
Interessant ist der Fall Höfer zufolge, weil es sich um eine juristische Grauzone handelt: Ist ein Deep Fake strafrechtlich relevant oder ist es einfach nur in neues Mittel für Kunst? Der Moderator stellt fest, dass auch keiner auf die Idee komme, zu sagen, die Mona Lisa sei ja gar nicht echt, sie sei ja nur gemalt. Sollte Morhoff verurteilt werden, dann hätten wir eine völlig neue Qualität, so Höfer. Satiriker würden ja dauernd Politikern etwas in den Mund legen.
RT, das über den Fall berichtete, merkt an, dass Morhoff nicht der erste Fall ist, in dem Personen, die in der Öffentlichkeit aktiv sind, juristisch abgemahnt oder bestraft werden. Das bekannteste und jüngste Beispiel sei der österreichische Autor Gerald Grosz, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Markus Söder als «Södolf» bezeichnet hatte.
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