Bayerns Gastronomie darf wieder bis 23 Uhr Gäste bewirten. Die wegen der Coronakrise derzeit noch geltende, vorgezogene Sperrstunde ist somit Geschichte.
Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bewertete die nur eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten, als auch auf Freischankflächen von 6 bis 22 Uhr, «als nicht rechtskonform».
Die am Freitag in München verkündete Entscheidung führte in Bayern zu politischen Irritationen. «Das Gesundheitsministerium erklärte am Freitagnachmittag auf Anfrage, derzeit werde noch geprüft, wie die Regierung mit der Entscheidung umgehen werde», berichtet die Passauer Neue Presse.
Explizit ausgeschlossen von Entscheid des höchsten Bayerischen Gerichts sind Bars, Clubs und Bordelle.