Die Schweiz kennt das System der direkten Demokratie. In keinem anderen Staat der Welt gibt es auf nationaler Ebene auch nur annähernd so weitgehende direkte Volksrechte wie in der Schweiz. Die direkte Demokratie ist so ausgestaltet, dass die Stimmbürger als Souverän auf allen Staatsebenen, das heisst auf Gemeindeebene, kantonal und national abstimmen können. Das bedeutet, dass die Stimmberechtigten Inhaber der obersten Gewalt sind. Sie können in Sachfragen abschliessend entscheiden.
Zu den Grundpfeilern der direkten Demokratie in der Schweiz gehören die Volksinitiativen. Die eidgenössische Volksinitiative ist ein politisches Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Bundesverfassung zu ändern. Für das Zustandekommen einer nationalen Volksinitiative sind mindestens 100’000 gültige Unterschriften nötig. Die Bundeskanzlei stellt bei Volksinitiativen das korrekte Verfahren sicher, von der Lancierung einer Initiative bis zur Volksabstimmung.
Auch das fakultative Referendum ist ein Grundpfeiler der direkten Demokratie. Das Referendum erlaubt den Stimmberechtigten in der Schweiz, an der Urne über wichtige Beschlüsse des Parlaments endgültig zu entscheiden. Damit ein Volksreferendum zustande kommt, werden mindestens 50’000 Unterschriften von Schweizer Stimmberechtigten benötigt. Beispiele derartiger Referenden sind das erste und das zweite Referendum zum Covid-19-Gesetz.