Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 10. September 2020 entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 teilnehmenden Personen ab dem 1. Oktober 2020 «mit strikten Auflagen wieder ermöglicht werden». Dabei seien die entsprechenden Bestimmungen aus der Schweiz «im Wesentlichen übernommen» worden, heisst es dazu in einer Pressemitteilung.
Diese Bestimmungen belegen vor allem eins: Das politische Schlingern auf dem Weg zur Normalität. Denn anstatt auf die Sterbefallzahlen zu schauen und zu erkennen, dass es so gut wie keine Covid-19 Opfer mehr zu beklagen gibt, scheint man weiterhin von der Angst vor Neuinfektionen getrieben zu sein.
«Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann eine erteilte Bewilligung widerrufen werden. Für Wettkampfspiele in professionellen Ligen wurden zusätzliche Vorgaben festgelegt», heisst es dazu aus Vaduz.
Der Schweizer Bundesrat hatte am 11. September 2020 angepasste Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten erlassen. Diese gelten für Liechtenstein ebenso: Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden.
Offensichtlich setzte der Bundesrat darauf, dass sich Viren an Konzepte halten und über geografisches Wissen verfügen , wie man aus der Mitteilung weiter entnehmen kann:
«Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird».