In Sachen Maskenpflicht könnten die vermeintlichen Expertenmeinungen nicht weiter auseinander liegen.
«Bastel-Masken, Schals oder Tücher: Alles unnütz, sagt das Bundesamt für Gesundheit (BAG)», so das Fachportal Medinside. Ein Schal beispielsweise schütze nicht ausreichend vor Ansteckung und habe laut BAG auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung.
Folgt man also der Interpretation des BAG, so hat das Tragen eines Tuchs (in Deutschland offiziell als Maske zulässig) die gleiche Schutzwirkung wie das Atmen durch ein Teesieb — nämlich keine.
Noch weiter liegen die deutschen und schweizerischen Empfehlungen beim Verwenden von Masken mit Filter auseinander. Während die Deutschen für diese Art Mundschutz astronomische Summen hinblättern, sehen es die Schweizer vollkommen anders. «Die speziellen Atemschutzmasken vom Typ FFP2 und FFP3 sollten nur von medizinischem Personal und nur in Hochrisiko-Situationen getragen werden», erklärt Medinside, und: «Denn infizierte Personen, die solche Masken tragen, können selber zur Virenschleuder werden».
Die Erklärung hierfür liefere, laut Medinside, das BAG: Das Ventil erleichtere zwar das Ausatmen — verbreite aber auch die Viren des Trägers.