1. Wiedereröffnung der Wochenmärkte
2. Härtefall-Fonds auch für die Landwirtschaft
3. Subvention der Landwirtschafts-Löhne durch den Bund
4. Wiedereröffnung der Saatgut- und Setzlings-Märkte
Für die Märkte schlägt Meret Schneider (Grüne/ZH) vor:
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Setzlinge/Saatgut sind wieder erlaubt.
- Der Marktplatz wird mit Absperrband gekennzeichnet.
- Es gibt nur einen Eingang mit einer Tafel mit den Verhaltens-Regeln.
- Ausserhalb des Platzes weisen freiwillige Helfer die Marktbesucher ein und schauen, dass keiner «durchschlüpft».
- Am Eingang erhalten die Besucher Nummern wie bei den Grossverteilern, um die Besucherzahl zu begrenzen.
- Die Stände haben einen Abstand von mindestens 2 m und es sind maximal drei Personen als Personal zugelassen.
- Die Standbetreiber desinfizieren sich regelmässig die Hände.
- Es sind nicht mehr als zwei Besucher pro Stand zugelassen, die untereinander 2 Meter Abstand halten.
- An den Ständen wird mit Karte, Twint oder anderen bargeldlosen Systemen bezahlt. Bargeld wird nur im Ausnahmefall (zum Beispiel von älteren Käufern) akzeptiert.