Der aktuelle Irrsinn macht auch vor Benützern von Fitness-Einrichtungen nicht Halt.
Es geht um die widerrechtliche Beendigung der Benützung des Zentrums der Activ Fitness Gruppe:
So wird mir zukünftig die Nutzung und der Besuch einer sportärztlich verordneten medizinischen Trainingstherapie im «WIN4», Winterthur Grüze, verunmöglicht: Trotz Attest ist es gemäss Schutzkonzept und Auskunft des Geschäftsführers der Activ Fitness Gruppe, René Kalt, mir nicht mehr erlaubt, ohne Maske therapeutisch zu trainieren.
Dieses Vorgehen steht ganz klar im Widerspruch zur «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie»:
Art. 3b.
2 Folgende Personen sind von dieser Pflicht ausgenommen:
1. Kinder vor ihrem 12. Geburtstag;
2. Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen,
insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.
Letzte Woche wurde mir nach Abgabe des Attestes der Zutritt gewährt, eine Woche später jedoch das Schutzkonzept derart geändert, dass ein Training ohne Maske nicht mehr stattfinden kann.
Dies ist ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben.
Zugleich ermöglicht mir dieser Verstoss, Strafanzeige wegen Nötigung (Aufzwingen einer Maske) beziehungsweise Diskriminierung gegen Menschen mit Behinderung – ich bin sehbehindert – einzureichen.
Fazit: Wie auch immer die Regeln widerrechtlich angewendet werden oder nicht, ob ein Attest vorgewiesen wird oder nicht, die Diskriminierung erfolgt sogleich. Ein erbärmliches Vorgehen, eine beschämende Feststellung in einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat!