Next Level ist über das Portal «Frag den Staat» ein regelrechter Coup gelungen. So habe man, wie das Wissenschaftsportal heute in seinem Telegram-Kanal berichtet, über «Frag den Staat» an das Robert Koch-Institut (RKI) eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellt – mit dem Ergebnis, dass die Seuchenbehörde «schwarz auf weiß bestätigt» habe, dass man über «keine amtlichen Informationen» zu folgenden von Marvin Haberland, dem Pressesprecher von Next Level, angeforderten wissenschaftlichen Sachverhalte verfüge:
1. Dokumentation und Ergebnisse der gleichbehandelten Negativkontrollen mit gesunden Patientenproben bei der Anzüchtung von Masernviren und SARS-CoV-2 in Zellkulturen.
2. Dokumentation und Ergebnisse der gleichbehandelten Negativkontrollen mit gesunden Patientenproben bei der Genomsequenzierung von Masernviren und SARS-CoV-2.
Next Level erklärt auch, was das konkret bedeutet:
«In echter Wissenschaft sind Negativkontrollen Standard. Das bedeutet, dass in einer Studie, mit der ein Virus nachgewiesen werden soll, auch Tests gemacht werden mit Proben, die unter exakt denselben Bedingungen behandelt werden wie die Testproben, nur das in ihnen der vermutete Erreger fehlt. Nur mittels solcher Negativkontrollen lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob beobachtete Effekte wirklich durch ein ‹Virus› verursacht wurden – oder etwa durch das Verfahren selbst, also durch Zellstress, Antibiotika oder andere Einflussgrößen.
Solche Kontrollen wurden also nie durchgeführt. Die Virusanzucht und die sogenannte Genomsequenzierung basieren ausschließlich auf voranalysierten (PCR-positiven) Proben – ohne jede Gegenprobe.»
Damit «lässt das RKI eine Bombe platzen», so Next Level. Transition News hat ebenfalls schon auf die zentrale Bedeutung von derlei Kontrollversuchen hingewiesen, etwa in dem Beitrag «Virusnachweis, wo bist du? Teil II – eine Replik auf Michael Palmer».
Next Level macht in diesem Zusammenhang auch nochmal darauf aufmerksam, dass «gemäß der rechtsverbindlichen Leitlinie 11 zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG jede Institution – insbesondere staatliche Einrichtungen wie das RKI – verpflichtet ist, alle verwendeten Methoden systematisch zu kontrollieren, insbesondere durch geeignete Negativkontrollen».
Auf eben diese und die anderen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft verweise derweil auch das RKI selbst auf seiner Website. Next Level kritisiert daher scharf:
«Das bewusste Unterlassen solcher Kontrollen ist ein eklatanter Verstoß gegen wissenschaftliche Standards – und gegen geltende Leitlinien für Qualität und Reproduzierbarkeit.»
Im Übrigen sei das, was das RKI hier nun konzediere, auch juristisch relevant. Denn «dieser IFG-Bescheid kann in Verfahren rund um den Masern-‹Immunitätsnachweis› (§ 20 IfSG) als Beweisantrag eingebracht werden. Denn ohne methodisch korrekte Kontrollen existiert kein wissenschaftlich belastbarer Nachweis für ein ‹Masernvirus› – und somit auch keine rechtlich fundierte Basis für Zwangsmaßnahmen oder Bußgelder».
Die heutige Virologie vermeide offenkundig bewusst echte Negativkontrollen, um ihre Grundannahmen nie testen zu müssen. Das Ergebnis seien «nicht falsifizierbare Theorien – also Pseudowissenschaft».
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