Zum einen solle die Belieferung der Impfzentren sichergestellt werden, zum anderen die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Gütern, heisst es in einer aktuellen Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Die Ausnahmeregelung solle jederzeit die Versorgung der Impfzentren mit dem Corona-Impfstoff, Kühlsystemen, Impfbestecken und anderen Waren und Gütern, die für die Funktion der Impfstoffzentren notwendig sind, sicherstellen. Diese Regelung gelte bis 30. Juni 2021.
Für Beförderungen zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit gelte die Ausnahmeregelung bis 31. Januar 2021.
Beide Ausnahmeregelungen sollen auch für Leerfahrten gelten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung werde in Niedersachsen im jeweiligen Zeitraum jedoch nicht benötigt.