Noch vor den Ferien hat das österreichische Parlament letzte Woche den digitalen Impfpass verabschiedet, ähnlich wie vor zwei Jahren die Corona-Impfpflicht. Mit der Einführung des e-Impfpasses und der digitalen ID-Austria könnten zukünftige Impfpflichten leichter umgesetzt werden.
Zudem bietet der e-Impfpass der Gesundheitsbürokratie eine Plattform, um Pharma-Marketing zu betreiben, indem etwa Impferinnerungen verschickt werden. Besonders Eltern könnten durch die Vielzahl der «empfohlenen» Impfungen für ihre Kinder häufig solche Erinnerungen erhalten.
In einem offenen Brief an die Abgeordneten im Parlament und in den Landtagen äußert die «Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich» erhebliche Bedenken und fordert die Klärung offener Fragen:
«Das österreichische Parlament hat kurz vor der Sommerpause beschlossen, dass jeder Bürger verpflichtet ist, dem Gesundheitsminister und weiteren Behörden seine persönlichen Gesundheitsdaten offenzulegen. Mit dem e-Impfpass und einem zentralen Impfregister sollen nun Impfungen und sogenannte ‹impfrelevante Informationen› jeder Person gesammelt und für Behörden abrufbar werden. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch», so der Brief.
Die Initiative fragt weiter: «Welchen Sinn könnte ein zentrales Impfregister mit persönlichen Daten aller Geimpften in Regierungshänden haben?»
Auf der Regierungs-Website wird die Einführung des e-Impfpasses damit begründet, dass er exakte Impfraten und potenzielle Impflücken erfassen und den Behörden ermöglichen soll, gezielte Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu ergreifen.
Die Wissenschaftliche Initiative sieht jedoch keinen Bedarf für personalisierte Daten, um diese Ziele zu erreichen. Ein anonymisiertes Impfregister würde ausreichen, um gezielte Impfkampagnen durchzuführen.
An die Regierung werden konkrete Fragen gestellt:
- Wie möchte das Gesundheitsministerium auf Impfraten und Impflücken reagieren, wenn persönliche Daten der Bürger erfasst werden müssen? Welche Schritte sind geplant und wie wirken sich diese auf den Einzelnen aus?
- Was ist ein «Anlassfall» und welche Maßnahmen sind geplant? Wie definiert die Regierung «gefährdete Bevölkerungsgruppen» und wie sollen diese geschützt werden?
- Welche Vorkehrungen gibt es, damit der e-Impfpass nicht zur Durchsetzung einer Impfpflicht oder als Druckmittel missbraucht wird?
- Wie gedenkt die Regierung mit internationalen Vorgaben, wie denen der WHO, umzugehen? Dient der e-Impfpass der Durchsetzung von Impfpflichten durch die WHO?
- Wie vereinbart die Regierung den e-Impfpass mit Artikel 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO?
Die Initiative fordert die Abschaffung des e-Impfpasses aus gesundheitlicher Sicht, da die verpflichtende Teilnahme an einem zentralen Impfregister unnötig und möglicherweise schädlich ist. Besonders warnt sie vor Impfschäden, wie sie bei den Corona-Impfstoffen vermehrt aufgetreten seien.
Die «Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich» fordert:
- Der e-Impfpass soll freiwillig sein. Jeder Mensch muss selbst entscheiden dürfen, welche medizinische Behandlung er in Anspruch nimmt und welche Gesundheitsinformationen er dem Staat zur Verfügung stellt.
- Personalisierte Gesundheitsdaten dürfen nicht in Regierungshände gelangen. Stattdessen sollten die Daten nur für Gesundheitsdienstanbieter und die Patienten selbst zugänglich sein.
- Ein zentrales Impfregister soll ausschließlich anonymisierte Daten enthalten.
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