(Auszüge):
Gemäss immer stärker vorangetriebener öffentlicher Meinung sollten vernünftige Menschen aus ethischen Gründen ihre Organe nach dem Ableben zur Verfügung stellen, um an Organerkrankungen leidenden Mitmenschen zu helfen. Das klingt einleuchtend. Doch viele zögern, fühlen sich verunsichert und geben sich unentschlossen.
2017 gab es in der Schweiz 17, in Deutschland 9 Organspender pro Million Einwohner. Kein Wunder, dass es so «wenige» sind, weil es hier um ein zumeist verdrängtes Tabuthema geht: Leben und Tod, das sich nicht befriedigend lösen lässt durch das herrschende, einseitig materialistische Weltbild (...).
Vor dem Jahre 1968 war Organentnahme bei noch lebenden Menschen überall streng verboten. (...) Um der Menschheit die (vielen einleuchtenden) «Segnungen der Wissenschaft» angedeihen zu lassen, legte 1968 die amerikanische Harvard-Universität eine bislang unbekannte, genau auf diesen Zweck zugeschnittene neue Definition für den Tod, den sogenannten Hirntod fest. Bald fand diese ominöse Begriffsbestimmung weltweit Eingang in die nationalen und supranationalen Gesetzbücher, so auch in das schweizerische Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) Nr. 810.21 vom 8. Oktober 2004. In Art. 9.1 «Todeskriterium und Feststellung des Todes» heisst es: «Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.»
Für die von Swisstransplant.org organisierte Eidgenössische Volksinitiative, welche die Registrierpflicht anvisiert, werden Unterschriften gesammelt. Kommt sie zustande, werden die Schweizer darüber abstimmen, ob sie wollen, dass man sich registrieren muss, wenn man keine Organe spenden oder empfangen will – wie in dem neuen Obligatorium in den Niederlanden. (...)
Ein Transplantationsgesetz basierend auf dem sogenannten Hirntod ist in Wahrheit (…) nichts anderes als eine höchstfragwürdige, unsittliche Lizenz, um legal – und sei es aus noch so nachvollziehbaren Gründen – Organtransplantationen an Lebenden zu ermöglichen.
Die sinnlichen Beobachtungen fordern uns geradezu auf, auch seelisch und geistig zu verstehen, was bei der Organtransplantation geschieht. Der Mensch ist keine Maschine. Er ist mehr als die Summe seiner Körperteile. Leben und Tod bleiben für viele ein heiliges Mysterium. Anthroposophisch-geisteswissenschaftliche Einsichten können die überall auftretenden Phänomene erklären, indem sie zu einem hilfreichen Totalbild verhelfen, dem man sich nur in Ehrfurcht nähert. Das von Rudolf Steiner in unzähligen Vorträgen erörterte sinnlich-übersinnliche Bild vom lebendigen Menschenwesen, das Aufzeigen seiner Wesensglieder (physisch, seelisch und geistig) und deren Zusammenhänge im vor- und nachtodlichen Leben lassen sich gedanklich nachvollziehen und in Beziehung zu konkreten Erlebnissen und Tatsachen setzen. (...)
Es wird dem Organspender also ein besonderes Glied aus seinem Organismus entfernt und dem Empfänger ein Glied mit einer fremden Prägung eingefügt, mit der das besondere Seelisch-Geistige des Empfängers in dem Ausmass nicht übereinstimmen kann, wie es im Spender und im Empfänger unterschiedliche Gruppenseelenhaftigkeit und Individualität gibt. (...)
Was zum Vorgebrachten hinzukommt und weitgehend unbekannt sein dürfte: Mit der Entnahme eines Organs entfernt sich beim Spender ebenfalls das spezifische «zelluläre Organgedächtnis», das für eine intakte dreitägige Rückschau im nachtodlichen Erleben unabdingbar ist. Das Lebenspanorama wird dadurch beeinträchtigt, mit – so muss daraus gefolgert werden – Folgen für das weitere übersinnliche Erleben und für die nächste Wiederverkörperung (…)
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Ing. Gaston Pfister, Jahrgang 1945, ist pensionierter Unternehmer (Fa. Pfister-Info für Informationslogistik und techn. Dokumentation). Er schreibt für diverse geisteswissenschaftliche Periodika wie Die gewollte Zukunft oder AGORA-Magazin zum Thema Dreigliederung.
Den ganzen Text, erschienen im anthroposophischen AGORA-Magazin, lesen Sie im verlinkten PDF-Dokument.
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