Dortmunder Arztpraxen verweigern Patienten ohne Maske auch dann den Eintritt, wenn diese über gültige Befreiungsatteste verfügen. Damit sind Menschen mit Asthma oder schweren Herz-Kreislauferkrankungen von der medizinischen Versorgung bei niedergelassenen Ärzten ausgeschlossen. Das berichten die Ruhr Nachrichten am Beispiel des 50-jährigen Ali Engin.
Der Bericht der Zeitung ist verstörend. Denn darin wird minutiös dargelegt, was Patient Engin widerfährt, wenn er eine Maske trägt:
«Wenn Ali Engin (50) sich eine Maske über Mund und Nase zieht, dauert es keine drei Minuten, bis sich Schwindelanfälle bei ihm einstellen, und ihm schwarz vor Augen wird. So zumindest schildert der Dortmunder den Masken-Testversuch, den er unter Aufsicht seines Hausarztes vor wenigen Tagen unternommen habe.»
Trotzdem sei Engin von gleich zwei Arztpraxen auf unwirsche Weise abgewiesen worden. Laut Dr. Prosper Rodewyk, Leiter der Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund, sei das aber kein Einzelfall.
«Ärztliche Atteste stellen im Alltag keinen wirklichen Nutzen als Mittel zur Maskenbefreiung dar. Denn letztendlich haben am Ende Arztpraxen immer Hausrecht – womit sie ihre Vorstellung von der Maskenpflicht durchdrücken können», schreiben die Ruhr Nachrichten weiter.
Kommentar der Redaktion: So einfach, wie sich abweisende Arztpraxen das machen, ist es nicht. Sofern sie eine Zulassung für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben, sind sie zur Behandlung jedes GKV-Patienten verpflichtet. Eine Ablehnung können Ärzte nur dann rechtfertigen, wenn es sich nicht um akute Fälle handelt, und wenn das Verhältnis zwischen Arzt und Patient gestört ist. Pauschalabweisungen hingegen sieht das Gesetz nicht vor.
Wer als Patient von der Praxis abgewiesen wird, kann dagegen klagen. Meist hilft schon der Hinweis darauf und eine Beschwerde-E-Mail an das Gesundheitsministerium des jeweils zuständigen Bundeslandes.