Dass die Polizei in Deutschland immer wieder vorschnell zum Knüppel greift, oder friedlich demonstrierende Menschen einkesselt, ist kein Novum. Die Praxis gab es beispielsweise auf den Anti-G20 Demos in Hamburg im Juli 2017.
Damals prügelte die Staatsgewalt auf Demonstranten ein, weil diese Masken trugen — schlagendes Argument: Das Vermummungsverbot! Im August 2020 knüppelten Polizisten in Berlin auf Demonstranten ein, weil diese das Vermummungsverbot respektierten – aber das Maskengebot nicht.
Gegen diese Willkür der Polizei kann jeder vorgehen, wie das Magazin Vice schon 2017 erklärte. Denn sowohl das Knüppeln, als auch das Einkesseln von Demonstranten sind bei friedlich verlaufenden Demonstrationen rechtswidrig.
Im Interview mit Vice erklärte Rechtsanwalt Peer Stolle die Lage. Stolle ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger, seine Fachgebiete: Polizei- und Versammlungsrecht. Er ist Vorstandsvorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Der Verein vertrat laut Vice unter anderem die Kläger gegen die Demo-Verbotszone in der Hamburger Innenstadt.
«Wenn die Einkesselung länger dauert, dann handelt es sich um Freiheitsentziehung», erklärte Stolle, und: «Es ist auf jeden Fall rechtswidrig, eine friedliche Demonstration mit Gewalt zu stoppen und einzukesseln. Selbst wenn sie nicht angemeldet ist.»
Damit nicht genug. Denn auch weitere Taktiken der Polizei bewegen sich jenseits des Gesetzes, wie Stolle erklärt:
«Unmittelbaren Zwang dürfen Polizisten anwenden, um eine polizeiliche Maßnahme durchzusetzen oder wenn sie angegriffen werden. Welches Mittel sie dabei benutzen, richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das gilt auch für den Einsatz von Pfefferspray und Wasserwerfern. Gezielte Schläge auf den Kopf und der Einsatz von Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten sind auf jeden Fall unverhältnismäßig».
Dagegen kann man klagen.