Prostituierte dürfen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schwerin zufolge auch in Corona-Zeiten ihrer Tätigkeit als Escort-Damen nachgehen, «wenn sie ihre Kunden zuhause aufsuchen oder in Hotels treffen», wie RTL berichtet.
«Die von der Landesregierung erlassene Verordnung zum Schutz gegen Corona-Infektionen in der Fassung vom 23. Juni untersage diese Art der Berufstätigkeit nicht, urteilte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (Az. 7 B 1100/20 SN)», heißt es dazu auf der Online-Seite des Senders.
Das Gericht hatte am Montag dieser Woche dem Eilantrag einer Prostituierten stattgegeben.