Erst Mitte Januar hatte das Robert Koch-Institut (RKI) entschieden, dass Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nur noch drei Monate als genesen gelten. Nun wurde diese Änderung zurückgenommen. Dies berichtet Apotheke Adhoc am 11. Februar unter Berufung auf das DAV-Portal.
Letzteres habe darüber informiert, dass die Gültigkeitsdauer aller Genesenenzertifikate wieder auf 180 Tage zurückgesetzt wurde. Die technischen Änderungen seien vorerst zurückgenommen worden, da klargestellt worden sei, dass «die Begrenzung der Gültigkeit der Genesenennachweise auf 90 Tage nur Personen betrifft, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden».
Auch gemäss der zugehörigen EU-Verordnung seien die Genesenenzertifikate – unabhängig vom Impfstatus – erneut 180 Tage gültig, lässt Apotheke Adhoc wissen.
Noch Mitte Januar schrieb das RKI zu diesem Thema:
«Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben.»
Kommentar Corona-Transition
Bei Meldungen regierungstreuer Onlineportale staunt man nicht selten. Warum die technischen Änderungen des RKI «vorerst zurückgenommen» wurden, bleibt ein Rätsel. Das Argument, «es sei klargestellt worden, dass die Begrenzung der Gültigkeit der Genesenennachweise auf 90 Tage nur Personen betrifft, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden», scheint deutlich zu hinken. Eher würde man doch annehmen, dass die Gültigkeitsdauer für ungeimpfte Genesene noch weiter herabgesetzt werden müsste, weil sie eine enorme Bedrohung für andere sein könnten.
Anmerkung am 14. Februar 2022: Auf der RKI-Website ist der Genesenenstatus nach wie vor auf 90 Tage festgelegt. Das Onlineportal Apotheke Adhoc, das man eigentlich als vertrauenswürdige Quelle betrachten könnte, scheint somit eine irreführende Meldung verbreitet zu haben. Denn es titelte: «Wieder 180 Tage – das Genesenenzertifikat ist länger gültig.» Und es hiess: «Im DAV-Portal erscheint nun die Meldung, dass die Gültigkeitsdauer aller Genesenenzertifikate wieder auf 180 Tage zurückgesetzt wurde (…).»
Der Originalartikel auf dem Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV), auf den sich Apotheke Adhoc bezog, ist bedauerlicherweise nur für Personen aus dem Fachbereich zugänglich, wodurch er schwer zu verifizieren ist.
Allerdings scheint sich tatsächlich eine Kehrtwende hinsichtlich des Genesenenstatus anzubahnen. Dies behauptete jedenfalls der Münchner Merkur am 14. Februar unter Berufung auf ein Papier, das der Redaktion vorliege und aus dem hervorgehe, dass die Bund-Länder-Runde am 16. Februar vorhabe, «dem RKI die Macht zu entziehen». Die Zeitung titelte: «Klatsche für RKI: Auf Genesenen-Eklat folgt nun die Wende – Beschlusspapier zeigt den Plan».
So sieht es danach aus, als würde nicht das RKI zurückrudern wollen, sondern die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger. Aus gutem Grund: Laut Münchner Merkur hätte in der Bundesratssitzung am 14. Januar über die neue Corona-Verordnung abgestimmt werden sollen. Doch: «In jener MPK gab es keinen Beschluss in Richtung 90-Tage-Regel. Lauterbach war es, der im Plenum die Weichen auf Anpassung stellte (…).»
Sowohl Lothar Wieler als auch Karl Lauterbach seien deshalb in Erklärungsnot gekommen, nachdem das RKI die Reduzierung des Genesenenstatus auf seiner Website bekannt gegeben hatte. Nach Angaben des Münchner Merkur ist noch nicht klar, wie die genaue Lösung für das Dilemma aussehen wird. «Beim Genesenenstatus zeichnet sich eine grundlegende Neuregelung ab», wurde Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, zitiert. «Ein Kommunikationsdebakel wie im Januar darf sich nicht wiederholen (…).»
RKI hat Angaben auf der Homepage jetzt verändert
Update am 15. Februar: Das RKI hat die Informationen auf seiner Homepage nun auf Vordermann gebracht. Klammheimlich wurde dort jetzt eingefügt, dass der verkürzte Genesenen-Status von drei Monaten «ausschliesslich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen» betrifft.
Doch wer sich in der Apotheke ein Zertifikat abholt, bekommt jetzt auf jeden Fall einen Genesenennachweis, der sechs Monate gültig ist. Egal, ob geimpft oder nicht.
«Seit Anfang der Woche erhalten nun wieder alle Genesenen ein Zertifikat, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist», erklärte Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gegenüber MDR AKTUELL.
Auch die BILD bestätigte dies:
«Im EU-Zertifikat kann gar nicht zwischen ungeimpften und geimpften Genesenen unterschieden werden.»
Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde «nicht über das Zertifikat abgebildet». Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden.
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