Es ist eine Einzelfallentscheidung, doch nicht die erste dieser Art: Gegen die von ihrer Schulleitung auferlegte Maskenpflicht hat eine 17-jährige Schülerin aus Frankfurt geklagt — mit Erfolg, wie die BILD berichtet.
«Begründung des Frankfurter Verwaltungsgerichts: Die zweite hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ermächtige die Schulleitung nicht, den Infektionsschutz zu verschärfen», schreibt das Blatt.
Das Gericht habe daher dem «Eilrechtsschutzbegehren gegen das Land Hessen» teilweise stattgegeben (AZ: 5 L 2149/20.F).