Hätte René Schweizer seine Voland-Filialen um 11 Uhr nicht per sofort schliessen lassen, hätte ihm eine Strafanzeige gedroht, schreibt die Onlineausgabe der Regionalzeitung Züri Ost. Am Sonntag dürfen nur noch Gastrobetriebe oder Take-aways geöffnet haben. Das Café war demnach zulässig, der Verkaufsbereich, den Schweizer als Take-away verstand, allerdings nicht. Dem grossen Konkurrenten Steiner-Beck aus Wetzikon sei es gleich ergangen.
Schweizer sei ziemlich sauer, zumal der Branchenverband in einem Schreiben nach dem Bundesratsbeschluss mitgeteilt habe, dass es möglich sei, die Bäckereitheken als Take-away zu betreiben. Die Kantonspolizei Zürich sah dies offenbar anders. Auf Anfrage habe es dort geheissen, ein Laden könne über Nacht nicht einfach zum Take-away umfunktioniert werden. Bäckereien seien eindeutig Verkaufsläden.
Nur für anderthalb Stunden toleriert: Erst noch hätte ein Polizist Schweizer am Telefon gesagt, dass man dieses Vorgehen, die Theken offenzuhalten, toleriere. Anderthalb Stunden später aber seien Polizisten am Hauptsitz in Steg gestanden und hätten Schweizer angewiesen, den Verkaufsbereich sofort zu schliessen. «Nun muss man in dieser schwierigen Zeit auch noch so überkleinlich sein», wird Schweizer zitiert. Letztlich sei ihm nichts anderes übriggeblieben, als sich der Staatsmacht zu fügen.