Die Schweizer Bundeskanzlei hat diese Woche bestätigt, dass das Referendum gegen das revidierte E-ID-Gesetz erfolgreich eingereicht wurde. Es sind mehr als die nötigen 50.000 gültigen Unterschriften beglaubigt worden, womit der Weg für eine Volksabstimmung frei ist. Der Abstimmungstermin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wie SRF meldete.
Das neue E-ID-Gesetz, das im Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet worden war, sieht vor, dass eine staatlich anerkannte elektronische Identität geschaffen wird. Diese digitale Identität soll Bürgerinnen und Bürgern künftig ermöglichen, sich online eindeutig auszuweisen – etwa beim Zugang zu Verwaltungsdiensten, Onlineplattformen oder im Geschäftsverkehr.
Im Gegensatz zur ersten, 2021 an der Urne gescheiterten Vorlage, ist beim neuen Gesetz der Staat selbst für die Ausstellung der E-ID verantwortlich. Damals war insbesondere die vorgesehene Rolle privater Anbieter als Identitätsaussteller heftig kritisiert worden – auch wegen Datenschutzbedenken. Die jetzige Gesetzesvorlage reagiert auf diese Kritik, indem sie die Ausgabe der E-ID vollständig in staatliche Hände legt.
Trotz dieser Korrektur sehen die verschiedenen Referendumskomitees weiterhin grundlegende Probleme. Sie befürchten eine zentrale Erfassung sensibler Daten und warnen vor möglichen Missbrauchsrisiken im Zusammenhang mit der digitalen Identität. Kritisiert wird unter anderem die geplante zentrale Infrastruktur, die nach Einschätzung der Gegner ein Einfallstor für staatliche Überwachung oder Datenlecks darstellen könnte.
Zudem wird bemängelt, dass im Gesetz wichtige Fragen zu Datenschutz, Transparenz und Kontrolle nicht ausreichend geregelt seien. Die Initianten des Referendums fordern eine umfassendere öffentliche Debatte und stärkere Mitsprache bei der Ausgestaltung eines so zentralen digitalen Instruments.
Die nun bevorstehende Abstimmung wird zum zweiten Mal die Grundsatzfrage aufwerfen, wie eine digitale Identität in der Schweiz organisiert werden soll – und wer dabei die Kontrolle über Daten und Infrastruktur hat. Damit berührt das Thema nicht nur technologische und verwaltungstechnische Fragen, sondern auch Grundsatzüberlegungen zum Verhältnis zwischen Staat, Individuum und digitaler Selbstbestimmung.
Ob das revidierte E-ID-Gesetz dieses Mal mehr Zustimmung findet als sein Vorgänger, wird sich an der Urne zeigen.
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