Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler wurde kürzlich vom Vorwurf, falsche Maskenatteste ausgestellt zu haben, freigesprochen. Nun will die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eine schriftliche Urteilsbegründung im Fall Heisler.
Offenbar ist es für sie noch nicht verständlich, dass die von Heisler ausgestellten Empfehlungen keinen Aspekt von Unwahrheit beinhalten. Das Ausstellen eines «unwahren Zeugnisses» wäre aber zwingendes Tatbestandsmerkmal von Art. 318 des Schweizer Strafgesetzbuches.
Im Prozess hat der Verteidiger in allen Einzelheiten gezeigt, dass es die Staatsanwaltschaft im gesamten bisherigen Verfahren versäumt hat, den Nachweis zu erbringen, wo in den von Heisler ausgestellten ärztlichen Empfehlungen ein unwahres ärztliches Zeugnis zu erkennen ist.
«Sollte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall tatsächlich Berufung einlegen (bis jetzt hat sie nur eine ausführliche Urteilsbegründung verlangt), würde sie unfreiwillig einen wirkungsmächtigen Beitrag zur Aufarbeitung des staatlichen Unrechts unter Corona leisten», schreibt der Prozessbeobachter, Rechtsanwalt Philipp Kruse, auf Telegram.