Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts geht in einer jetzt veröffentlichen Vorab-Stellungnahme davon aus, daß es einen Covid-19 Impfstoff bis Anfang 2021 geben könnte — die Sicherheit des Vakzins jedoch nicht gewährleistet ist.
In dem Papier betont die STIKO auch, daß die Verteilung der Vakzine innerhalb der Bevökerung nach bestimmten Schlüsseln erfolgen soll. So dürfte medizinisches Fachpersonal als erstes angehalten werden, sich den neuen mRNA-Genimpstoff verabreichen zu lassen. Allerdings empfiehlt die STIKO auch hier, die Abgabe der Vakzine an die noch zu meldenden Nebenwirkungen anzupassen.
Das bedeutet im Klartet: Was eigentlich zuvor intensiv getestet werden müsste, wird erst jetzt an einer grossen Zahl Geimpfter – Versuchsobjekten – erforscht.
Die Wirksamkeit der von den Herstellern immer wieder angepriesenen Impfstoffe sei ungewiss, betont die STIKO. So heißt es dazu im Papier:
«Derzeit befinden sich weltweit mehr als 170 Impf stoffkandidaten in der Entwicklung, wobei nicht vorhergesagt werden kann, welche Kandidaten die strengen Kriterien einer Impfstoffzulassung erfüllen werden und wann es zu einer Zulassung in der Europäischen Union kommen wird. Bei der Entwick lung einiger dieser Impfstoffe werden neue Technologien eingesetzt, die bei keinem der bisher zugelas senen Impfstoffe zum Einsatz kamen. Einzelne Impfstoffe werden unter Umständen aufgrund des Wirksamkeitsprofils nur für bestimmte Personen- bzw. Altersgruppen zugelassen werden. Unklar ist aktuell, inwieweit die Impfstoffe neben dem individuellen Schutz vor COVID-19 oder vor einem schweren Verlauf auch die Virus-Transmission verhindern oder zumindest reduzieren werden».
Hinsichtlich der Sicherheit listet die STIKO eine ganze Reihe von Bedenken auf — und erwartet sogar Impfschäden.
«Ein ganz besonderes Augenmerk wird beim zukünftigen Einsatz von COVID-19-Impfstoffen der Impfstoffsicherheit gelten. Es ist davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfstoffe – wie andere Impfstoffe auch – bei einem Teil der geimpften Personen Impfreaktionen an der Einstichstelle und passagere Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens auslösen werden. Hierzu werden bei der Zulassung Daten vorliegen und von der STIKO berücksichtigt werden. Daten zu möglichen sehr seltenen Impfkomplikationen werden aufgrund der Größe der Studienpopulationen – wie immer bei neuen Impfstoffen – begrenzt sein. Darüber hinaus könnten möglicher weise völlig neuartige Impfstoffarten zur Anwendung kommen. Die STIKO wird deshalb mit der Impfempfehlung auf die notwendige intensivierte und zeitnahe Erfassung möglicher Impfkomplikationen eindringlich hinweisen. Insbesondere ist eine möglichst vollständige Erfassung unerwünschter Impfwirkungen über das spontane Meldesystem anzustreben. Wie bei allen Impfstoffen besteht auch für COVID-19-Impfstoffe die Möglichkeit von Impfschäden».
Weitreichende juristische Folgen, jedoch kaum Chancen für Impfopfer
Die Empfehlungen der STIKO haben in Deutschland faktisch Gesetzescharakter. Bei Einhaltung der Empfehlungen werden Ärzte im Falle von schweren Impfschäden ihrer Patienten enthaftet, Schadenersatzklagen werden ins Leere laufen. Betroffene Patienten müssten dann, wie etwa im Fall von Conterganopfern vor nunmehr über 60 Jahren, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Impfstoffhersteller richten.
Auffällig ist zudem die Tatsache, dass die Empfehlungen der STIKO bei der Zulassung von Impfstoffen gerade in Pandemiezeiten besonders umstritten sind.
So wurde nach Informationen des damaligen Biotechmagazins LifeGen.de während der sogenannten Schweinegrippe-Pandemie das von GlaxoSmithKline den Ländern verkaufte Vakzin Pandemrix bereits im Mai 2008 zugelassen – ein Jahr vor Beginn der von der WHO ausgerufenen Pandemie und noch vor Isolierung des Schweinegrippe-Erregers im Jahr 2009.
Lediglich die geringe Anzahl von 240 Patienten diente damals als «Beweis» für die Sicherheit des Impfstoffs. Die Bevölkerung der Bundesrepublik avancierte LifeGen.de zufolge ab Herbst 2009 damit de facto – ohne vorherige Einwilligung – zur humanen Ressource für einen klinischen Großversuch der Pharmaindustrie. Dies nachdem die am RKI angesiedelte STIKO die Impfung wiederholt empfohlen hatte und Gesundheitsminister Philipp Rösler die Praxis der STIKO guthiess.
«Angesichts der Tatsache, dass die bestellten Impfstoffe nach Informationen der F.A.Z. die Kassen der GKV bislang rund 400 Mio. Euro kosteten, besteht nach Ansicht von LifeGen.de LTD ein öffentliches Interesse an Ermittlungen durch die Berliner Justiz» hieß es damals in einer Mitteilung des Biotech-Magazins. Dieses sah damals einen Verdacht auf Verstöße gem. § 223, § 224 (1) Abs. 1, § 225 (3) Abs. 1. und 2, § 226 (3) sowie § 228 des StGB. Ebenso Verstöße gegen die Paragraphen 5, 10, 11, 11a, 14 und 15 des AMG zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.9.2009 I 3172, (3578) als gegeben.
Eine im Jahr 2010 vom Biotechmagazin gestellte Strafanzeige gegen die STIKO wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgewiesen.