Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich auf Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation konzentriert. Die jüngst von ihr veröffentlichten Richtlinien zur Governance, also zur Führung und Steuerung digitaler Plattformen sollen «Desinformation» und «Hassrede» entgegenwirken.
In einem Konsultationsprozess mit über 10’000 Beiträgen aus 134 Ländern wurden sieben Grundprinzipien entwickelt. Dazu gehören die Verpflichtung zur Beachtung der internationalen Menschenrechtscharta, die Schaffung unabhängiger Regulierungsbehörden, umfassende Content-Moderation in allen Regionen und Sprachen, transparente Offenlegung der Algorithmen, Anreize für Nutzer, Inhalte zu hinterfragen, und verstärkte Schutzmassnahmen während sensibler Phasen wie Wahlen und Krisen.
Der UNESCO zufolge stellt die Regulierung sozialer Netzwerke eine demokratische Herausforderung dar. Die Richtlinien sollen Menschenrechte schützen und klare Grundsätze für Regierungen, Regulierungsbehörden, Social-Media-Plattformen und die Zivilgesellschaft setzen.
Vertreter unabhängiger Regulierungsbehörden, besonders aus Afrika und Lateinamerika, signalisieren bereits ihre Bereitschaft zur Umsetzung. Die UNESCO plant finanzielle Unterstützung für Mitgliedsstaaten und hat bereits dementsprechende Zusagen von der Europäischen Kommission erhalten.
Laut der UNESCO sind soziale Medien nicht nur die wichtigste Informationsquelle, sondern auch der Hauptkanal für Desinformation und Manipulation.
Die Plattform Netzpolitik.org fasst das Geplante in einem informativen Artikel zusammen.
In der Schweiz betont das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dass es sich hier um unverbindliche Richtlinien handelt. Es schreibt aber auch, es unterstütze die Beteiligung aller relevanter Akteure an dieser Konsultation – was immer das heissen mag.
Während gewisse Punkte wie die Notwendigkeit einer Moderation von Kommentaren unbestritten sind – auf dieser Plattform werden zum Beispiel alle Kommentare moderiert, um einen fairen Dialog sicherzustellen –, stellt sich die Frage, warum es eine inhaltliche Kontrolle braucht und inwiefern sich diese von Zensur unterscheidet.
Die zivilgesellschaftliche Organisation CitizenGO warnt zum Beispiel davor, dass diese Leitlinien dazu verwendet werden könnten, den Diskurs vor Wahlen zu beeinflussen, Gesundheitsinformationen und Informationen über Behandlungen und Impfungen zu filtern.
Weiter gibt die Organisation zu bedenken, dass die Leitlinien auch darauf abzielen könnten, missliebige Ansichten zu Themen wie Gendern, Abtreibung und Christentum zu zensieren.
Die Organisation bezieht sich auf bereits geschehene rechtliche Verfolgungen von Aktivisten, die wegen «Hassrede» angeklagt wurden. Sie warnt ausserdem vor ähnlichen Gerichtsverfahren, sollten die Leitlinien umgesetzt werden.
Aktivisten wie Caroline Farrow in England, Ann Kioko in Nigeria und Eduard Pröls in Deutschland wurden kürzlich in diesem Zusammenhang angeklagt, weil sie öffentlich ihre Meinung zu Themen wie der Gender-Ideologie geäussert haben.
Unter dem gleichen Link geht es zur entsprechenden Petition.
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