Das US-Repräsentantenhaus hat mit 219 zu 199 Stimmen das Gesetz «No WHO Pandemic Preparedness Treaty Without Senate Approval Act» verabschiedet. Vier Demokraten schlossen sich 215 Republikanern an, um das Gesetz zu beschließen. Es sieht vor, dass Vereinbarungen oder Konventionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Verträge behandelt werden müssen, die einer Zustimmung durch eine Zweidrittelmehrheit des Senats bedürfen. Nun geht das Gesetz an den demokratisch kontrollierten Senat, wo seine Verabschiedung jedoch als unwahrscheinlich gilt.
Der republikanische Abgeordnete Tom Tiffany führte die Gesetzesinitiative an, um den Einfluss der WHO einzuschränken. Die WHO ist nicht zuletzt aufgrund ihrer Handhabung der Covid-19-Pandemie stark kritisiert worden. Tiffany äußerte sich besorgt darüber, dass die Biden-Harris-Administration erwägen könnte, dem Pandemie-Vertrag der WHO beizutreten.
«Wir können nicht zulassen, dass unsere Kontrolle über das öffentliche Gesundheitswesen an nicht gewählte Bürokraten der WHO und der UN abgegeben wird», so Tiffany. «Dieses Gesetz ist entscheidend, um die Souveränität unserer Nation zu schützen und zu gewährleisten, dass die Sicherheit der amerikanischen Bürger in den Händen der USA bleibt und nicht einer korrupten internationalen Organisation zufällt.»
Viele republikanische Abgeordnete unterstützten das Gesetz, und Senator Ron Johnson brachte eine entsprechende Gesetzgebung in den Senat ein. Auch konservative Gruppen wie Heritage Action und der Family Research Council befürworteten das Vorhaben.
Die Verhandlungen über den Pandemievertrag der WHO dauern bereits seit mehr als zwei Jahren an. Wir haben zum Beispiel hier darüber berichtet.
Im Mai 2020 hatte der damalige Präsident Donald Trump angekündigt, dass die USA die WHO aufgrund ihrer Handhabung der Pandemie verlassen würden. Die Biden-Regierung machte dies Anfang 2021 wieder rückgängig, wodurch die WHO eine ihrer wichtigsten Finanzierungsquellen behielt.
Die Frage, ob in der Schweiz der Pandemievertrag dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt werden muss und ob er referendumspflichtig ist, will der Bundesrat, also die Landesregierung, erst beantworten, wenn der definitive Wortlaut vorliegt.