Diese Nachricht entbehrt nicht der Komik: Die Weltgesundheitsversammlung (WHA) hat am Dienstag grünes Licht für ein formelles Verfahren zur Untersuchung von Fehlverhaltensvorwürfen gegen WHO-Generaldirektoren gegeben. Wie das Portal Health Policy Watch informiert, habe man über das Thema zuvor sechs Jahre lang hinter verschlossenen Türen debattiert und beraten.
Das Verfahren sei das erste überhaupt, das von dem globalen Gesundheitsgremium für die Untersuchung eines aktuellen oder zukünftigen Leiters einer Organisation genehmigt wurde. Es stehe im Einklang mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen für alle UN-Familienorganisationen, die erstmals 2019 veröffentlicht wurden, so das Portal.
Das für die WHO entwickelte Verfahren enthalte jedoch auch einige wichtige Schlupflöcher, teilt Health Policy Watch mit. Die Verantwortung für die Empfehlung, eine Untersuchung einzuleiten, liege nämlich beim Büro der Internen Aufsichtsdienste (Office of Internal Oversight Services/IOS) der WHO, das dem Generaldirektor unterstellt sei.
Im Text des WHA-Beschlusses wird das komplizierte Verfahren dargestellt, um eine Untersuchung gegen einen Generaldirektor einleiten zu können. Dabei sind Interessenskonflikte sozusagen programmiert: So muss das Büro der Internen Aufsichtsdienste, das dem WHO-Generaldirektor unterstellt ist, zuerst einmal eine Ersteinschätzung darüber treffen, ob eine weitere Analyse des Vorwurfs gerechtfertigt ist.
Danach wird dieses Büro die Amtsträger des Verwaltungsrats (Vorsitz, stellvertretende Vorsitze und Berichterstatter) informieren, den IEOAC-Vorsitzenden (Independent Expert Oversight Advisory Committee) der WHO benachrichtigen und den Vorwurf zusammen mit allen unterstützenden Unterlagen und der Begründung des Büros der Internen Aufsichtsdienste für die Erstentscheidung zur weiteren Analyse an eine externe Untersuchungsstelle weiterleiten.